Rat und Stadtbezirksräte
06.05.2025 - 6 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2025 im Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Werner
- Datum:
- Di., 06.05.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Protokollnotiz: Frau Heimatpflegerin Schlaak weist darauf hin, dass es sich bei dem Punkt 5 „Hochbauunterhaltung Friedhöfe“ nicht um die ehemaligen Ställe sondern um die ehemalige Bestattungshalle vom Ortsteilfriedhof Rüningen handelt.
Protokollnotiz: Frau Bratschke kritisiert, dass unter dem Punkt 1 „Unterhaltung unbeweglichen Vermögens“ dieselben Unterhaltungsmaßnahmen wie im letzten Jahr aufgeführt sind. Bei diesen Maßnahmen hat der Stadtbezirksrat bereits im letzten Jahr mitgeteilt, dass die Verwaltung zukünftig diese Maßnahmen nicht mehr in die Vorschlagsliste aufnehmen soll, da diese Gehwegabschnitte nicht schlechter aussehen als vergleichsweise andere Gehwege in benachbarten Straßen.
Frau Bratschke regt einvernehmlich an, den nördlichen Gehwegbereich an der Straße Große Grubestraße zwischen der Straße Steinbrink und der Straße Kleine Grubestraße als Unterhaltungsmaßnahme 2025 durchzuführen.
Frau Schlaak weist auf den schlechten Zustand der Straße Am Westerberge hin. Entsprechend der Stellungnahme 23-21119-01 wird hierzu vom Stadtbezirksrat zu einer der nächsten Sitzungen nachgefragt, wann die Sanierung dieser Straße durchgeführt wird.
Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Die im Jahr 2025 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 - Südwest werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens _______ €
2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 1.766,21 €
3. Ortsbüchereien 600,00 €
4. Grünanlagenunterhaltung 600,00 €
5. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 4.300,00 €
6. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe 900,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Zu Nr. 1: Bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens soll der nördliche Gehwegbereich an der Straße Große Grubestraße zwischen der Straße Steinbrink und der Straße Kleine Grubestraße als Unterhaltungsmaßnahme 2025 durchgeführt werden. Die geschätzten Kosten sind mitzuteilen.
