Rat und Stadtbezirksräte
11.03.2025 - 7 123. Änderung des Flächennutzungsplanes "Feldst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 11.03.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Protokollierung zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella begrüßt zu diesen Tagesordnungspunkten Herrn Bartels (Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation).
Herr Bartels eröffnet seinen Beitrag mit einer kurzen Zusammenfassung zum aktuellen Stand des Bebauungsplans Feldstraße Süd (B-Plan anhand einer Präsentation). Er erläutert, dass dieser Plan bereits in der Vergangenheit vorgestellt wurde, jedoch aufgrund eines formellen Fehlers im Beteiligungsverfahren durch das Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurde.
Er erklärt, dass neben dem B-Plan auch die 123. Änderung des Flächennutzungsplans erneut eingebracht wird, da zu befürchten ist, dass der formelle Fehler ebenfalls auf diesen Teil übertragen werden könnte. Der Planungsinhalt bleibt unverändert.
Herr Bartels kündigt an, dass im April und Mai die Öffentlichkeitsbeteiligung erneut erfolgt. Bereits eingegangene Stellungnahmen fließen erneut in das Verfahren ein. Ziel ist ein Satzungsbeschluss im dritten Quartal 2025.
Herr Rau bringt seine grundsätzliche Kritik an der Bebauung der Frischluftschneise im Westen der Stadt vor und kündigt an, dem Vorhaben nicht zuzustimmen. Er möchte wissen, was mit der leergeräumten Fläche zwischen dem Wäldchen und der bestehenden Bebauung geschehen soll. Ferner fragt er nach dem Zeitplan für die Erschließung entlang der Schölke und warum Ausgleichsmaßnahmen nicht im betroffenen Stadtteil selbst stattfinden. Weitere Kritikpunkte betreffen die mangelnde ÖPNV-Anbindung, die unzureichende Anbindung an das Ringgleis sowie eine seiner Meinung nach nicht zukunftsfähige Energieversorgung. Herr Rau fordert die Integration innovativer Energieformen, wie Blockheizkraftwerke, statt der Beibehaltung fossiler Systeme.
Daraufhin ergänzt Herr Paruszewski, dass er als neues Mitglied nun erstmals einen tieferen Einblick erhalten habe. Er äußert seine Verwunderung über den Begriff „Nutzungsbeispiel“ und fragt nach der Verbindlichkeit der gezeigten Darstellungen. Auch er kritisiert die schwache ÖPNV-Anbindung und äußert Zweifel daran, ob der Individualverkehr über die bestehenden Straßen abgewickelt werden kann. Seiner Meinung nach konterkarieren die realen Gegebenheiten die Ziele der Nachverdichtung, insbesondere im Hinblick auf die Mobilitätsanbindung.
Herr Bartels reagiert auf beide Redebeiträge. Er erklärt, dass die angesprochene Fläche unverändert Wald und nicht für eine Bebauung vorgesehen sei. Eine Einzelfläche sei ein Graben und kein Weg. Zum Thema Schölke erklärt er, dass ein Gerichtsverfahren anhängig sei, dessen zeitlicher Verlauf nicht absehbar ist. Die Frage nach Ausgleichsmaßnahmen im Stadtteil beantwortet er damit, dass geeignete Flächen dort schlichtweg nicht vorhanden seien. Die Flächen in Veltenhof seien hingegen städtisches Eigentum und ökologisch geeignet.
Zur ÖPNV-Anbindung erläutert Herr Bartels, dass die Infrastruktur in der Planung bereits für eine mögliche Busführung ausgelegt sei, inklusive einer potenziellen Wendeschleife. Ob eine konkrete Linie eingerichtet wird, sei derzeit offen. Den Unterschied zwischen Bebauungsplan und Nutzungsbeispiel erklärt er als Darstellungsunterschied: Das Nutzungsbeispiel zeigt eine mögliche Ausführung, ist aber nicht verbindlich.
Zur Energieversorgung erläutert er, dass die Stadt in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin über die Grundstücksvergabe Einfluss nehmen kann. Eine Konzeptvergabe sei denkbar, bei der Bewerbende mit nachhaltigen Konzepten bevorzugt würden. Die Festlegung einer bestimmten Heizform sei jedoch aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Verpflichtende Solaranlagen seien aufgrund bauordnungsrechtlicher Vorgaben seit Anfang 2025 entsprechende gesetzliche Regelungen, die eine Solarnutzung ohnehin teilweise vorschreiben.
Frau Johannes wünscht sich, dass die örtliche Energiegenossenschaft in die künftigen Planungen einbezogen wird. Dies solle auch Teil der Vergabekriterien für potenzielle Investoren sein.
Herr Behrens stellt drei Fragen. Er möchte wissen, wie groß der tatsächliche Gestaltungsspielraum ist, ob Änderungen zwingend zu einer Neuaufstellung führen würden. Weiterhin fragt er nach der genauen Nutzung der Wegeflächen und klärt, ob bestimmte Wege reine Fußwege bleiben oder für den Radverkehr geöffnet sind. Schließlich möchte er wissen, ob die vollständige Durchfahrung des Gebiets mit dem Auto beabsichtigt ist oder ob dies auf Wunsch des Bezirksrats so entschieden wurde.
Hinsichtlich des Gestaltungsspielraumes weist Herr Bartels auf das ergänzende Verfahren hin, dass nur geringe Veränderungen ohne in die Gefahr einer Neuaufstellung ermögliche. Herr Bartels erläutert weiterhin, dass die festgesetzten Verkehrsflächen durch gelbe Farbgebung gekennzeichnet sind. Die besondere Zweckbestimmung, etwa als Fuß- oder Radweg, ist durch entsprechende Schraffuren dargestellt. Die direkte Verlängerung der Feldstraße sei als Fußweg festgesetzt. Zur Frage der Durchschleifung erklärt er, dass dies auf Wunsch des Bezirksrats und auch aufgrund der Empfehlung des Gutachters erfolgt sei, da so die Verkehrsbelastung gleichmäßiger verteilt werden könne.
Herr Rau meldet sich nochmals zu Wort und fordert eindringlich, die aktuelle Planung an die heutigen klimatischen und politischen Bedingungen anzupassen.
Herr Bartels entgegnet, dass die Stadt über ihre Rolle als Grundstückseigentümerin Einfluss nehmen könne. Er verweist erneut auf mögliche Konzeptvergaben. Verpflichtende Energienutzungsvorgaben seien rechtlich jedoch nicht möglich. Die Landesbauordnung schreibe solche Maßnahmen mittlerweile ohnehin in bestimmten Fällen vor.
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella lässt über die Vorlagen abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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991,6 kB
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741,5 kB
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(wie Dokument)
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83,3 kB
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