Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.06.2025 - 4.1 Frühzeitige Information des Stadtbezirksrates ü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter bringt einen Antrag ein, der den Stadtbezirksrat frühzeitig über geplante Baumfällungen informieren soll. Der Antrag basiert auf einem Verfahren der Stadt Hannover und zielt darauf ab, dem Bezirksrat die Möglichkeit zu geben, sich vor Ort ein Bild zu machen und Vorschläge einzubringen, ohne die Notwendigkeit der Fällung fachlich zu bewerten. Zudem soll die Verwaltung über Nachbepflanzungen berichten.

 

Herr Hillger klärt, dass es zunächst Unsicherheit in seiner Fraktion über den Antrag gibt, ob der Bezirksrat jede Maßnahme der Verwaltung diskutieren soll. Nach der Erklärung von Herrn Richter wird klar, dass es um bessere Information geht, und seine Fraktion stimmt dem Antrag zu.

 

Herr Scherf fragt, ob es realistisch ist, sechs Monate im Voraus über Baumfällungen zu informieren. Die Verwaltung erklärt, dass der Antrag zur Prüfung an die Fachverwaltung weitergeleitet wird. Bei Eilfällen wie Gefahr in Verzug ist es sicherlich nicht möglich.

 

Herr Richter berichtet, dass die Stadt Hannover positive Erfahrungen mit der frühzeitigen Information über Baumfällungen macht, wodurch in etwa der Hälfte der Fälle eine Fällung vermieden werden kann. Er nennt die Goslarsche Straße als drastisches Beispiel. Der Antrag berücksichtigt die Verkehrssicherungspflicht und zielt darauf ab, den Bezirksrat zu informieren, ohne in fachliche Entscheidungen einzugreifen.

 

Herr Glaser bezweifelt die fachliche Kompetenz des Bezirksrats, die Verwaltung zu hinterfragen. Nach der Klarstellung, dass es um Informationsweitergabe geht, signalisiert er Zustimmung. Er schlägt vor, den halbjährlichen Bericht zur Ersatzpflanzung auf einen jährlichen Bericht zu reduzieren, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Herr Richter stimmt zu.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella lässt über den geänderten Antrag abstimmen.

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Beschluss geändert (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet künftig mindestens sechs Monate vor der geplanten Durchführung die vollständigen Baumfälllisten für das Bezirksgebiet 310 vorzulegen.

 

2. Die Baumfälllisten sollen Informationen über den Standort, die Art, das Alter des Baumes sowie den Zeitpunkt und den Grund der geplanten Fällung enthalten.

3. Bei Gefahr im Verzug (z.B. akute Verkehrssicherungspflicht) ist eine nachträgliche Information mit Begründung zeitnah nachzureichen.

 

4. Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtbezirksrat halbjährlich über den Umsetzungsstand von Ersatzpflanzungen zu berichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

16 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise