Rat und Stadtbezirksräte
26.08.2025 - 6.1 Sachstandsbericht zum öffentlichen Fahrradverle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 26.08.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Niemann (Fachbereich Tiefbau und Verkehr).
Frau Niemann erläutert die Mitteilung.
Herr Rau äußert Kritik daran, dass der Bezirksrat nicht in den Entscheidungsprozess zur Platzierung von Fahrradabstellstationen eingebunden war und kein Mitspracherecht hatte. Zudem hinterfragt er, ob die Betreiberfirma der Stationen eine Sondernutzungsgebühr zahlen muss.
Frau Niemann erklärt, dass angenommen wurde, der Stadtbezirksrat sei durch das Eckpunktepapier informiert worden, räumt jedoch ein, dass eine direkte Information an den Bezirksrat sinnvoll gewesen wäre. Über Pressemitteilungen wurde zweimal informiert. Sie bittet um Hinweise, wenn es zu bestimmten Standorten Probleme gibt. Hinsichtlich der Sondernutzungsgebühren erkundigt sie sich.
Herr Paruszewski vermutet, dass es eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und der Firma hinsichtlich der Flächennutzung gibt und fragt nach den Handlungsmöglichkeiten der Stadt. Frau Niemann antwortet, dass die Anzahl der Stationen vertraglich festgelegt sei und neue Stationen in Absprache festgelegt würden.
Frau Grumbach-Raasch äußert, dass der Bezirksrat nicht dazu da sei, sich seine Informationen aus der Zeitung zu holen. Sie betont, dass die Stadtverwaltung in Vorleistung gehen solle und bei wichtigen Entscheidungen oder Planungen den Bezirksrat direkt informieren müsse.
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella wünscht sich Informationen, vergleichbar mit den Informationen über E-Ladepunkte.
Herr Rau vermutet, dass die Verwaltung die Fahrradabstellanlage bewusst anders als beschlossen auf die andere Seite der Kreuzung Hohe Stieg/Goslarsche Straße positioniert hat, um die Fläche für das Fahrradverleihsystem zu nutzen.
Herr Glaser fragt, ob es eine Strafgebühr bei pflichtwidrigem Abstellen gibt. Frau Niemann bejaht dies. Eine exakte Zentimetererfassung sei jedoch nicht möglich. Sie betont, dass der Dienstleister regelmäßig, im Durchschnitt zweimal pro Woche, jede Station überprüfe, um sicherzustellen, dass die Fahrräder korrekt abgestellt seien. Herr Glaser erkundigt sich, warum das System der Leihfahrräder funktioniere, jedoch nicht das der E-Scooter. Er fragt, weshalb immer wieder die Antwort gegeben werde, dass die Abgabestationen für E-Scooter lediglich als Angebote existieren und es angeblich nicht möglich sei, die Beendigung der Ausleihe über GPS nur in den ausgewiesenen Abgabestationen zu ermöglichen. Frau Sewella erinnert an den beschlossenen Antrag zu dem Thema.
Herr Paruszewski hätte sich eine Tabelle über die Fahrradabstellflächen nach Stadtbezirken aufgeteilt gewünscht.
Herr Rau bittet künftig um eine Information im Vorfeld, wenn Flächen im Stadtbezirk genutzt werden sollen. Dies gelte auch für Carsharing-Plätze.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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1,9 MB
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(wie Dokument)
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71,4 kB
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