Rat und Stadtbezirksräte
30.09.2025 - 5.4 Pilotprojekt "Regenwassernutzung für Straßenbäu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Frakt. B90/Grüne im Stadtbezirksrat 310
- Datum:
- Di., 30.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Grumbach-Raasch bringt den Antrag ein.
Frau Johannes äußert Zustimmung zu dem Projekt und schlägt vor, den Antrag zunächst in den Sanierungsbeirat zu überweisen, um eine mögliche Förderung aus dem Verfügungsraum zu prüfen.
Frau Grumbach-Raasch stimmt dem grundsätzlich zu, betont jedoch, dass technische und organisatorische Aspekte, wie die Berechnung von Dachflächen und die Handhabung von Starkregen, von der Stadtverwaltung übernommen werden müssten. Sie gibt an, dass eine Tonne inklusive Installation etwa 800 Euro koste.
Herr Glaser erkundigt sich nach den Kosten und der Zuständigkeit für technische Berechnungen. Frau Grumbach-Raasch erklärt, dass sie hoffe, die Stadtverwaltung könne diese Aufgaben übernehmen.
Herr Johannes weist darauf hin, dass die Tonnen aus Sicherheitsgründen abgedeckt sein sollten, um Unfälle zu vermeiden.
Frau Beckner ergänzt, dass auch Insektensterben durch offene Tonnen vermieden werden müsse.
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella lässt über den Antrag abstimmen.
Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt:
- Der Stadtbezirksrat unterstützt die Idee, im Westlichen Ringgebiet Gehweg-Regentonnen zur Bewässerung von Straßenbäumen aufzustellen.
- Die Verwaltung wird gebeten, hierzu ein Pilotprojekt nach dem Berliner Modell einzurichten: Gehweg-Regentonnen sammeln Regenwasser und stellen es Anwohner:innen und städtischen Pflegeteams für die Baumversorgung zur Verfügung.
- Als erster Pilotstandort wird der Frankfurter Platz vorgeschlagen.
- Die Anzahl von drei Regentonnen würde den Bedarf abdecken.
5. Dabei sollen insbesondere berücksichtigt werden:
· Nutzung geeigneter Dachflächen und Klärung der entsprechenden technischen Voraussetzung, wie die Berechnung der Dachflächen
· Lösungen für den Fall von Starkregen
· Einbindung der Anwohnerschaft
6. Nach einem Jahr soll die Verwaltung über die Erfahrungen berichten und Vorschläge für eine mögliche Ausweitung machen.
