Rat und Stadtbezirksräte
30.09.2025 - 5.5 Nachbarschaftszentrum im westlichen Ringgebiet ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Frakt. B90/Grüne im Stadtbezirksrat 310 / Gruppe Die LINKE. / Die PARTEI / BIBS im Stadtbezirksrat 310 / CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 310 / Föllner, Michael
- Datum:
- Di., 30.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach einer Sitzungsunterbrechung von 21:03 Uhr bis 21:11 Uhr wird die Sitzung mit dem TOP 5.5 fortgesetzt.
Herr Hillger schlägt vor, den Begriff „fordern" durch „beantragen" zu ersetzen und einen zusätzlichen Satz einzufügen, der die Verwaltung auffordert, Vorschläge zur Überbrückung zu erarbeiten, falls ein Nachbarschaftszentrum aus haushaltsrechtlichen Gründen bis 2027 nicht realisiert werden könne (s. Beschlusspunkt 1). Zudem werden zwei Varianten für die Formulierung des Verfügungsfonds diskutiert: eine mit einer festen Summe von 25.000 Euro und eine ohne konkrete Beträge (s. Beschlusspunkte 2a und 2b).
Frau Sewella spricht sich für die Angabe der Summe aus, da diese den bisherigen Verfügungsfonds widerspiegele. Frau Weisser-Roelle argumentiert hingegen, dass eine flexible Formulierung mehr Spielraum biete.
Herr Hillger erläutert, dass die Angabe einer festen Summe in der aktuellen haushaltspolitischen Lage problematisch sein könnte und die Verhandlungen mit der Verwaltung erschweren könnte. Frau Beckner schlägt vor, die Formulierung „mindestens 25.000 Euro" zu verwenden, um Flexibilität zu gewährleisten, während Herr Glaser die Angabe der Summe verteidigt, da sie die Fortführung bestehender Projekte sicherstelle. Das Ziel bestehe darin, den Übergang von einem Quartiersmanagement zu einem Nachbarschaftszentrum zu gestalten und die laufenden Projekte zu übernehmen. Die Summe solle als Verhandlungsbasis dienen, um eine klare Position gegenüber der Verwaltung einzunehmen.
Frau Johannes spricht sich dagegen aus, eine konkrete Summe festzulegen. Sie führt an, dass der Verfügungsfonds bisher nur aufgrund der Verankerung in der „Sozialen Stadt" und der Mitbestimmung durch den Sanierungsbeirat sowie Plankontor zur Verfügung gestanden habe. Ab 2027 werde sich die finanzielle Situation jedoch grundlegend ändern. Sie hebt hervor, dass die Verhandlungen über den Haushalt 2027 insbesondere Personalfragen betreffen würden und diese durch den Rat beschlossen werden müssten. Sie plädiert dafür, keine Summe zu nennen, um der Verwaltung mehr Spielraum zu lassen, und schlägt vor, lediglich die Gründe für den Finanzbedarf darzulegen.
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella lässt über die Ziffer 1 und abschließend über die Ziffern 2a und 2b abstimmen.
Beschluss geändert (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
1.
Hiermit fordern wir Wir beantragen die Einrichtung eines Nachbarschaftszentrums ab 2027 direkt im Anschluss an das Auslaufen der Stadterneuerung Ende 2026 im Westlichen Ringgebiet. Für den Fall, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen ein Nachbarschaftszentrum zu Beginn des Jahres 2027 noch nicht errichtet werden kann, wird die Verwaltung gebeten, Vorschläge für eine nahtlose Überbrückung zu erarbeiten.
2a.
Das Nachbarschaftszentrum wird mit einem jährlichen Verfügungsfonds in der Höhe von 25.000 Euro ausgestattet.
2b.
Das Nachbarschaftszentrum wird mit einem jährlichen Verfügungsfonds in der Höhe von 25.000 Euro ausgestattet.
