Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.08.2025 - 3 Überschwemmungsgebiet Schunter

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

 

Herr Romey vom Fachbereich 68, Umwelt, erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Handeln der Stadt Braunschweig in Bezug auf die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten erforderlich machen. Der rechtliche Rahmen werde durch das Wasserhaushaltsgesetz vorgegeben, das im § 76 festlege, dass mindestens Gebiete als Überschwemmungsgebiet festzusetzen seien, die statistisch einmal in 100 Jahren überschwemmt werden. Im niedersächsischen Wassergesetz sei die Formulierung „mindestens“ entfallen, und es werde verlangt, Überschwemmungsgebiete für Hochwasserereignisse, die einmal in 100 Jahren zu erwarten seien, festzusetzen. Diese Festsetzung erfolge durch die Wasserbehörden auf Grundlage der vom Gewässerkundlichen Landesdienst erstellten Arbeitskarten. Die örtlich zuständige untere Wasserbehörde sei die Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nimmt die Aufgaben des Gewässerkundlichen Lamdesdienstes wahr und hat das Überschwemmungsgebiet neu berechnet und bereits 2021 vorläufig gesichert. Die Berechnungen basierten auf Geländemodellen, mit deren Hilfe die Überschwemmungen simuliert würden, wobei die Linien auch durch Gebäude verlaufen könnten und nicht immer vor Ort erkennbar seien. Die Aufgabe der Stadt sei es, diese Informationen in Verordnungskarten zu überführen und die Linien so zu begrenzen, dass sie möglichst erkennbar seien, ohne wesentliche Gebietskorrekturen vorzunehmen.

Die Verordnungskarte wurde soweit möglich an Geländekanten, an Straßen, Gebäudekanten oder Flurstücksgrenzen orientiert, damit die Gebietsgrenze möglichst leicht erkennbar ist.

Im Bereich der Schuntersiedlung sei eine Renaturierung geplant, welche die Wasserspiegellagen ändern solle, um einen besseren Abfluss im Bereich der Bevenroder Straße und des Bienroder Wegs zu erreichen. Der Bienroder Weg markiere deshalb die Grenze des Verfahrens.

Im April 2023 sei das Verfahren bekannt gemacht und der Entwurf sowie die Karten ausgelegt worden. Nach Erhalt von Einwendungen und noch vor der Erörterung sei das Verfahren angehalten worden, um das Weihnachtshochwasser 2023 auszuwerten und mit dem vorhandenen Modell nachzurechnen, um dessen Richtigkeit zu bestätigen. Der NLWKN habe den Abfluss gemessen, während die Stadt Braunschweig die Pegel automatisch messen ließ. Nach Überprüfung habe sich herausgestellt, dass das Modell zutreffende Ergebnisse liefere, sodass das Verordnungsverfahren fortgeführt werden konnte. Die Genauigkeit der Messungen ist deutlich besser als die zulässige Toleranz von + - 20 cm. Im Frühjahr habe ein Erörterungstermin stattgefunden. Herr Romey betont, dass bei der Gebietsfestsetzung keine Ermessensausübung, also eine echte Interessenabwägung möglich sei, sondern auf Grundlage der Arbeitskarten das Gebiet festzusetzen sei, das einmal in 100 Jahren überschwemmt werde. Es sei jedoch möglich, im Rahmen des Beurteilungsspielraums die Linien zu korrigieren. Zahlreiche Einwendungen seien eingegangen, insbesondere bezüglich der Gebäude, die aus dem Überschwemmungsgebiet herausgenommen werden sollten. Nach Vor-Ort-Besichtigungen und der Vermessung der Gebäudeeingänge sei festgestellt worden, dass die besichtigten Gebäude über der 100-jährigen Hochwasserlinie lägen, weshalb die Grenze entsprechend angepasst worden sei. Die Wasserspiegellage selbst könne nicht geändert werden, da die Vorberechnung des Landes zugrunde zu legen sei. Ein Ermessen bestehe nur bei der Formulierung allgemeiner Ausnahmen, wie etwa bei ortsüblichen Zäunen in der Landwirtschaft, die keiner Genehmigung bedürfen, oder bei der Lagerung von Feldfrüchten. Eine Anregung des Landvolks sei berücksichtigt worden. Die Verordnung setze das Gebiet per Verordnung fest und hebe die vorläufige Sicherung auf. Von dem Erörterungstermin sei eine Niederschrift erstellt und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt worden.

Herr Prof. Dr. Dr. Büchs verweist auf die Einflüsse am Oberlauf der Schunter, der sich in angrenzenden Kommunen befindet. Da viel vom Zustand des Oberlaufs abhängt, stellt er sich die Frage, warum man so kleinteilig vorgehe.

Herr Romey berichtet, die zu Grunde zu legenden Karten seien vom NLWKN vom Elm bis zur Mündung in die Oker erstellt worden. Dabei seien alle Einflüsse berücksichtigt worden.

Er ergänzt weiter, die Maßnahme in Querum wirke sich nicht auf den Stadtbezirk Nordstadt-Schunteraue aus. Auf eine entsprechende Frage hin berichtet Herr Romey, dass das Weihnachtshochwasser 2023 bei dem Bemessungsabfluss, den der Gewässerkundliche Landesdienst angesetzt hat, noch nicht berücksichtigt werden konnte. Die Berechnungen wurden bereits im Jahr 2021 fertiggestellt. Die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz würden alle 6 Jahre eine Neubewertung des Hochwasserrisikos vorsehen. Wenn das Land neue Erkenntnisse habe, kann sich der Bemessungsabfluss änder.

Herr Plock verlässt den Sitzungsraum um 19:38 Uhr.

 

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)

„Die als Anlage beigefügte „Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der

 Schunter im Bereich zwischen der westlichen Seite des Bienroder Weges und der westlichen

 Stadtgrenze" einschließlich der anliegenden Karten wird beschlossen."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen

 

Herr Plock betritt den Sitzungsraum wieder um 19:43 Uhr.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise