Rat und Stadtbezirksräte
05.03.2025 - 9 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2025 im Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verantwortlich: Werner
- Datum:
- Mi., 05.03.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rathjen schlägt vor, die in der Beschlussvorlage genannten Beträge für die unter Nr. 2 aufgeführten „Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen“ i.H.v. 6.439,29 € und die unter Nr. 3 aufgeführten „Grünanlagenunterhaltung“ i.H.v. 8.000 € zu beschließen. Ein Beschluss zu den Maßnahmen unter Nr. 1 „Unterhaltung unbeweglichen Vermögens“ wird nicht gefasst und dieser Punkt wird ggf. auf einer der nächsten Sitzungen des Stadtbezirksrates beraten.
Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Die im Jahr 2025 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 221 - Weststadt werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens _______ €
2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 6.439,29 €
3. Grünanlagenunterhaltung 8.000,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
