Rat und Stadtbezirksräte
05.03.2025 - 8 Projekt Schulstraße an der Grundschule Altmühls...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Dittmann
- Datum:
- Mi., 05.03.2025
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Wrede vom Fachbereich Schule erläutert die Beschlussvorlage vom 4. März 2025.
Auf Anfrage von Herrn Rathjen, ob die Haltepunkte der Hol- und Bringzone bereits im Detail feststehen, informiert Frau Wrede, dass die Standorte an der Lichtenberger Straße und an der Donaustraße jeweils im Bereich des Zugangs zur Grünanlage unter dem Hochspannungspark vereinbart sind. Eine genaue Festlegung ist noch in Abstimmung.
Zur Anfrage von Herrn Brunzel nach dem exakten Start- und Enddatum informiert Frau Wrede, dass der genaue Zeitpunkt noch abgestimmt werden muss. U.a. besteht noch Abstimmungsbedarf mit dem ADAC.
Herr stellv. Bezirksbürgermeister Bertram weist daraufhin, dass das Problem evtl. nur zur Naabstraße verlagert wird. Denn der Wendehammer dieser Straße bietet sich auch für die Elterntaxis an oder die Kinder werden einfach auf der stark befahrenden Isarstraße abgesetzt. Frau Wrede weist daraufhin, dass die Schüler und die Eltern über das Projekt Schulstraße informiert und die Eltern auch gefordert sind, bei dem Vorhaben mitzumachen.
Auf Anfrage von Herrn Brunzel, ob die Polizei und der Zentrale Ordnungsdienst das Projekt kontrollieren, erläutert Frau Wrede, dass die Polizei ihre Unterstützung zugesagt hat. Der Zentrale Ordnungsdienst ist nicht für den fließenden Verkehr zuständig. Die Schule wird das Vorhaben aktiv unterstützen und während des Projektes mit den Eltern im Austausch stehen.
Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Der Stadtbezirksrat Weststadt 221 stimmt dem Vorhaben zu, an der Grundschule Altmühlstraße das Projekt Schulstraße durchzuführen. Die Umsetzung des Projekts beginnt nach den Osterferien 2025 und endet vor den Sommerferien 2025. Das Projekt wird evaluiert und ausgewertet. Der Stadtbezirksrat wird über die Auswertung in Kenntnis gesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,2 kB
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