Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.02.2025 - 4 Windenergieanlagen Geitelde

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Wortprotokoll

Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok führt in die Thematik ein und verweist auf die letzte Sitzung des Stadtbezirksrates am 21.01.2025, in der die Landwind-Gruppe den Bau der vier neuen Windenergieanlagen (WEA) vorgestellt und in der die Verwaltung das Verfahren über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) erläutert hat. Die politische Entscheidung über das Vorranggebiet für WEA ist vor über 30 Jahren vom Rat der Stadt Braunschweig getroffen wurden.

 

Wegen der Besorgnis des Interessenwiderstreites nimmt Herr Dönni weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

 

Frau stellv. Bezirksbürgermeisterin Kark erläutert den Grund der Sondersitzung. Es war den Antragstellern des Antrages 25-25254 Sachantrag Windenergie Geitelde“ wichtig, hier als Stadtbezirksrat ein Zeichen zu setzen, dass man grundsätzlich für Windenergie im Allgemeinen, aber nicht für die vorliegenden Pläne zur Errichtung von vier neuen WEA zwischen Geitelde und Stiddien ist, da diese WEA zu nah an der Bebauung geplant sind.

 

Frau Pohler und Herr Salveter erläutern den Antrag 25-25254. Dabei wird wiederholt nachgefragt, warum der Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) nicht an diesem Verfahren beteiligt ist. Denn der RGB teilt mit, dass ein Abstand von mindestens 1.000 Metern zur Wohnbebauung r den Neubau der WEA zu berücksichtigen ist.

 

Die Verwaltung verweist auf die Mitteilung 25-25254-01, wonach das Genehmigungsverfahren sich nach § 16 BlmSchG richtet. Es handelt sich bei der Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung nach BlmSchG gem. § 6 Abs. 1 BlmSchG um einen gebundenen Verwaltungsakt, so dass die Genehmigung zu erteilen ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

Herr Schwab fragt an, ob die Verwaltung auf den Umfang des Antrages auf Repowering von der Landwind-Gruppe Einfluss hat. Müssen es tatsächlich vier neue WEA in dieser Größe, an dieser Stelle und mit der geplanten Leistungsstärke sein?  

 

Herr Ratsherr Bratschke verweist darauf, dass das Repowering neu gesetzlich geregelt wurde. Seines Erachtens lt er das Gesetz für Überprüfungsrdig, da es wie im Fall des Vorranggebietes zwischen Geitelde und Stiddien in die Grundrechte der Bürger eingreift. Die Bürger von Geitelde und Stiddien werden als Bürger zweiter Klasse behandelt, da beim Repowering von WEA der Mindestabstand von 1.000 Metern zur Bebauung nicht eingehalten wird. Herr Ratsherr Plinke verweist auf die Ausführungen aus der Sitzung vom 21.01.2025, wonach aktuell im Land Niedersachsen r neue WEA die 2H-Regelung gilt. 

 

Frau Bratschke und Herr Salveter vertiefen das Thema Schlagschatten der WEA. Herr Salveter macht darauf aufmerksam, dass eine Verschiebung der Standorte der WEA Richtung Westen auch für den Betreiber den Vorteil hat, dass kein Abschalten der Anlagen wegen Schlagschatten notwendig wäre.   

 

Herr Grabenhorst weist auf den Landschafts- und Naturschutz hin und teilt mit, dass die streng geschützten Tierarten gar nicht betrachtet wurden.

 

Von 19:37 Uhr bis 19:48 Uhr wird einvernehmlich die Sitzung für Einwohnerfragen unterbrochen.

 

Herr Herrmann als Ansprechpartner des Zweckbündnisses gegen das Repowering WEA Geitelde regt an, den Antrag zu ergänzen. Ferner weist Herr Herrmann auf die Gewinnerzielungsabsicht von der Landwind-Gruppe hin, die erst durch die Gesetzesnovellierung zum Repowering im letzten Jahr ermöglicht wurde. Mit Windenergie sind hohe Gewinne zu erzielen, die alle Bürger über ihre Stromrechnung bezahlen müssen.  

 

Ein Bürger weist daraufhin, dass bei dem Antrag des Stadtbezirksrates zur Verschiebung der WEA in Richtung Westen auch die in der letzten Sitzung angesprochenen Richtfunktrassen berücksichtigt werden sollten, damit es keine Probleme mit dem Sachantrag gibt.

 

Herr Vögel fragt nochmals an, warum zwei neu geplante WEA außerhalb des ausgewiesenen Vorranggebietes errichtet werden können?

 

Ein Bürger weist auf das Insektensterben durch die WEA hin.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung regt Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok eine Ergänzung des Antrages 25-25254 an. Herr Ratsherr Bratschke spricht sich gegen die Ergänzung des Antrages aus, die Ergänzung sollte in die Begründung mit einfließen. Frau Pohler regt als Kompromiss an, zwei Anträge zu stellen. Einvernehmlich wird daraufhin die Sitzung von 19:58 Uhr bis 20:16 Uhr für eine Beratung in den Fraktionen unterbrochen.

 

Nach Beendigung der Sitzungsunterbrechung regt Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok folgende Ergänzung des Antrages an:

 

 

 

 

 

   

 

   

 

 

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Erläuterungen und Hinweise