Rat und Stadtbezirksräte
04.09.2025 - 4.1 Überarbeitung der Förderrichtlinie für Gewässer...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Umwelt- und Grünflächenausschuss
- Datum:
- Do., 04.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsfrau von Gronefeld führt in den Antrag ein. Mit einer Änderung der Förderrichtlinie soll die Effizienz des Förderprogramms gestärkt und eine dauerhafte institutionelle Bezuschussung laufender Vereinskosten vermieden werden. Ratsfrau von Gronefeld stellt die Vorteile einer solchen Umlenkung von Fördermitteln auf klima- und umweltbezogene Projekte heraus.
Protokollnotiz: Frau Wanzelius verlässt um 13:33 Uhr die Sitzung.
Stadträtin Hanusch weist darauf hin, dass in den letzten Jahren die Projektförderung deutlich überwog und kein Mechanismus aus einer Bewilligung institutioneller Förderung für die Folgejahre abgeleitet werden kann.
Die Ausschussmitglieder erörtern die potenziellen Vor- und Nachteile einer novellierten Förderrichtlinie. Wesentliche Diskussionspunkte sind die Auswirkungen auf das Ehrenamt, auf Projektentwicklung und -durchführung, auf Vereinsstrukturen und auf die Zivilgesellschaft und das Stadtleben.
Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas lässt im Anschluss über die Beschlussvorlage abstimmen. Der Ausschuss fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
„Die Verwaltung wird gebeten, die Förderrichtlinie für Gewässer- und Naturschutz sowie Klima („Ökotopf”, zuletzt geändert in der Ratssitzung am 19.12.2023 mit DS.-Nr. 23-22648) dahingehend zu überarbeiten, dass die Möglichkeit der institutionellen Förderung (heutige Ziffer 4 der Richtlinie) gestrichen wird, so dass Förderungen zukünftig ausschließlich als Projektförderungen (gemäß Ziffer 3 der aktuellen Richtlinie) erfolgen.
Die so überarbeitete Förderrichtlinie wird dem Rat über seine Ausschüsse zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Beschluss vorgelegt.“
