Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.03.2026 - 13.3 Richtlinie der Stadt Braunschweig über die Gewä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss (geändert, ergänzt um den beschlossenen Änderungsantrag 252800204):

Die als Anlage beigefügte Richtlinie der Stadt Braunschweig über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern („Fördertopf Mittagessen in der Schule“) wird beschlossen. Der Fördertopf wird mit Mitteln in Höhe von 150.000 Euro pro Jahr nach Maßgabe des Haushalts ausgestattet.

1. Gesamtkonzept
Die Verwaltung wird beauftragt, die „Richtlinie der Stadt Braunschweig über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern“ („Fördertopf Mittagessen in der Schule“) in ein weiterzuentwickelndes Gesamtkonzept zur Sicherstellung des Grundsatzes „Kein Kind ohne Mittagessen“ einzubetten.

Dieses Gesamtkonzept soll alle bestehenden und potenziellen Unterstützungsinstrumente systematisch darstellen, aufeinander abstimmen und Versorgungslücken identifizieren. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:

- Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT),
- der kommunale Fördertopf „FairKosten“,
- ergänzende städtische Mittel,
- Kooperationen mit Stiftungen, Wohlfahrtsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur*innen,
- Beiträge von Fördervereinen,
- flexible Vereinbarungen mit Caterern und Schulen im Zuge veränderter Abrechnungsstrukturen.

Ziel ist ein transparentes, niedrigschwelliges und diskriminierungsfreies System, das soziale Ausgrenzung beim Mittagessen verhindert.

2. Zeitlich befristete Notfalllösung
Im Rahmen des Gesamtkonzepts ist ein Verfahren vorzusehen, das es Schulen ermöglicht, in begründeten Einzelfällen und zeitlich befristet die Teilnahme am Mittagessen auch ohne unmittelbare Kostenbeteiligung sicherzustellen.

Diese Notfallregelung dient der Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässe und soll perspektivisch darauf hinwirken, dass reguläre Unterstützungsleistungen (insbesondere BuT oder FairKosten) beantragt und in Anspruch genommen werden.

Zur Finanzierung dieser Notfallfälle werden zusätzlich 30.000 Euro pro Jahr bereitgestellt, sofern eine Finanzierung nicht durch Dritte (z. B. Stiftungen, Fördervereine oder sonstige Unterstützende) erfolgen kann.

Die Bereitstellung der Mittel ist entsprechend im jeweiligen Haushalt vorzusehen. Mit Auslaufen der bisherigen Kreditlinienregelung im laufenden Haushaltsjahr sind die hierfür bislang vorgesehenen Mittel vorrangig zur Absicherung der Notfallunterstützung einzusetzen.

3. Evaluation und Ressourcen
Die Verwaltung berichtet dem Schulausschuss bis zum Dezember 2026 über:

- die Inanspruchnahme der Notfallregelung,
- die Anzahl der erreichten Fälle,
- die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vermeidung von Ausschlüssen,
- sowie ggf. erforderliche Anpassungen des Konzepts.

Im Rahmen der Umsetzung ist zu prüfen, ob zusätzliche personelle Ressourcen zur administrativen Begleitung erforderlich sind.

Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schule, Jugendhilfeträgern an Grundschulen sowie der Schulsozialarbeit sicherzustellen, um soziale und wirtschaftliche Belastungssituationen frühzeitig erkennen und im Einzelfall angemessen reagieren zu können. Ziel ist es, auch in Fällen verdeckter oder nicht unmittelbar erkennbarer Unterstützungsbedarfe eine Teilnahme am Mittagessen zu ermöglichen.

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Abstimmungsergebnis:

bei drei Enthaltungen beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise