Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.02.2026 - 3 Vorstellung der Ausländerbehörde Braunschweig

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Wortprotokoll

Herr Dr. Pollmann stellt die Ausländerbehörde Braunschweig vor.

 

Rahmenbedingungen

In Braunschweig leben knapp 36.500 Ausländer*innen, davon 27.800 aus Drittstaaten. Ca. 20.000 Ausländer*innen würden in regelmäßigem Kontakt mit der Ausländerbehörde stehen.

Im Jahr 2025 erfolgten 1.200 Einbürgerungen.

 

Abläufe in der Ausländerbehörde

Herr Dr. Pollmann skizziert das aufenthaltsrechtliche Verfahren.

Nach visumgestützter Einreise und dem Entschluss zum dauerhaften Aufenthalt erfolge die Anmeldung bei der Ausländerbehörde zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Diese sei befristet, an Voraussetzungen gebunden und regelmäßig zu verlängern. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen könne eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragt werden. Eine Einbürgerung setze weitere Bedingungen voraus.

Asylsuchende reisen ohne Aufenthaltstitel ein und stellen einen Asylantrag. Zunächst sei die LAB zuständig und erteile für die Dauer des Verfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Nach etwa drei Monaten erfolge die Zuweisung an die Kommune; die Ausländerbehörde begleite das weitere Verfahren. Über den Antrag entscheide das BAMF. Bei Anerkennung werde ein Schutzstatus mit Aufenthaltserlaubnis erteilt, andernfalls erfolge eine Ablehnung mit Ausreiseaufforderung unter Androhung der Abschiebung.

 

Selbsteinschätzung der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde sei an Gesetze gebunden mit dem Anspruch allen Ausländer*innen und Bürger*innen gerecht zu werden. Im letzten Jahr sei die Ausländerbehörde für die beste Erreichbarkeit im Sachgebiet 1 „Arbeitsaufenthalte und Fachkräfteeinwanderung“ mit dem TOP ABH Award ausgezeichnet worden. Die Ausländerbehörde habe den Generationswechsel bereits in hohem Maße vollzogen. Das Team der Ausländerbehörde sei insgesamt sehr jung, engagiert und dynamisch.

 

Zuständigkeiten in der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist in vier Sachgebiete gegliedert:

 

Sachgebiet 1: Arbeitsaufenthalte, Fachkräfteeinwanderung

Sachgebiet 2: Asyl, Duldungen, humanitäres Aufenthaltsrecht

Sachgebiet 3: Servicestelle für Studierende und Wissenschaftler

Sachgebiet 4: Einbürgerungen, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

 

Im Sachgebiet 1 bestehe eine gute Zusammenarbeit mit vielen Arbeitgeber*innen. Große Unternehmen seien meist professionell im Bereich Fachkräfteeinwanderung aufgestellt, während kleinere Unternehmen mehr Unterstützung und Beratung benötigten.

Herr Dr. Pollmann weist darauf hin, dass es komplexe Fallkonstellationen gebe. Beispielsweise setze die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte eine einschlägige Ausbildung voraus und die gesetzlichen Anerkennungsregeln müssten beachtet werden.

Im Sachgebiet 3 bestehe eine enge Zusammenarbeit mit Wissenschaftseinrichtungen.

Herr Dr. Pollmann stellt fest, dass oftmals über, aber wenig mit der Ausländerbehörde gesprochen werde und bittet um eine faire Bewertung. Man bemühe sich verantwortungsvolle Entscheidungen im Rahmen der Gesetze zu treffen.

 

Handlungsspielraum bei abgelehnten Asylanträgen

Nach Ablehnung eines Asylantrags nehme die Ausländerbehörde Kontakt zur betroffenen Person auf und setze eine Ausreisefrist. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung der Behörden erfolge die Entscheidung über Asylanträge oft erst nach mehreren Jahren. In dieser Zeit hätten die Asylsuchenden häufig bereits soziale Kontakte aufgebaut und sich in Deutschland eingelebt, was die Situation bei einer negativen Entscheidung erschwere. In geeigneten Fällen werde an die Härtefallkommission verwiesen, ansonsten werde das reguläre Ausweisungsverfahren durchgeführt.

 

Herr Volkmann fragt, welche Dauer die erste Aufenthaltserlaubnis habe.

 

Frau Weßel erklärt, dass die erste Aufenthaltserlaubnis eine Gültigkeit von ein bis maximal drei Jahren habe. Solange der jeweilige Aufenthaltszweck weiterhin bestehe, werde die Aufenthaltserlaubnis in diesen Intervallen verlängert.

 

Frau Arning fragt, wie lange die Bearbeitungszeit von Anträgen, insbesondere bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln und bei Ausstellung von Fiktionsbescheinigungen, sei. Frau Arning möchte zudem wissen, ob die Ausländerbehörde genügend Personal habe.

 

Herr Scholz erläutert, dass die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung bedeute, dass ein Antrag gestellt worden sei, über den noch nicht entschieden werden konnte.

In einigen Fällen dauere das Verfahren mehrere Jahre, z. B. wenn laufende Ermittlungsverfahren bestehen. Unter normalen Umständen würden die Entscheidungen jedoch zügig erfolgen.

Personell sei die Ausländerbehörde gut aufgestellt. Die Sachgebiete 1 und 2 würden in den kommenden Wochen weiteres Personal erhalten.

 

Frau Jaschinski-Gaus weiß, dass sich seit dem Fall des Assad-Regimes die Aufenthaltslage für Syrer*innen geändert habe und erkundigt sich, wie sich dies in der täglichen Arbeit bemerkbar mache.

 

Frau Weßel erklärt, dass das BAMF derzeit keine Entscheidungen über Asylanträge von Syrer*innen treffe. Zudem habe sich der Schutzstatus syrischer Antragstellenden in den vergangenen Jahren verändert; zuletzt werde häufig lediglich subsidiärer Schutz gewährt. Frau Weßel nimmt eine zunehmende Unsicherheit unter syrischen Staatsangehörigen wahr. Viele würden versuchen dieser Unsicherheit durch die Beantragung einer Einbürgerung zu begegnen.

 

Frau Antonelli-Ngameni fragt, welche Maßnahmen es gebe, um das Personal interkulturell, diskriminierungskritisch und diversitätsorientiert aufzustellen und erkundigt sich, wie die Ausländerbehörde mit dem bestehenden Machtgefälle zwischen antragstellenden Personen und entscheidungsbefugtem Personal umgehe. Zudem fragt sie nach Beschwerdewegen, der Ausgestaltung der Willkommenskultur sowie Maßnahmen zur Evaluation.

 

Herr Dr. Pollmann antwortet, dass alle Mitarbeitenden interkulturell geschult würden. Antragstellende hätten das Recht, Widerspruch einzulegen oder Klage zu erheben. Bei Unzufriedenheit mit einer Entscheidung erfolge eine Prüfung durch die zuständige Hierarchieebene. Beschwerden über Mitarbeitende würde nachgegangen. Herr Dr. Pollmann hat den Eindruck, dass in der Ausländerbehörde eine sehr gute Umgangskultur herrsche.

 

Frau Antonelli-Ngameni möchte wissen, wie die Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftler*innen aussehe.

 

Frau Weßel erklärt, dass keine inhaltliche Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftler*innen erfolge. Diese seien Arbeitnehmende und würden in der Servicestelle für Studierende und Wissenschaftler*innen in enger Kooperation mit den Universitäten betreut.

 

Herr Dr. Mahdy fragt, ob eine kurzfristige Terminvergabe bei dringenden Angelegenheiten möglich sei.

 

Herr Scholz weist auf die gute Erreichbarkeit des Sachgebiets 1 hin und sagt, dass die kurzfristige Erreichbarkeit in den meisten Fällen gut funktioniere und man die Kontaktdaten der Homepage entnehmen könne. Zudem stünden Online-Antragsstrecken auf der Homepage zur Verfügung, die ab sofort genutzt werden können.

 

Herr Frank bittet darum, nähere Informationen zu den Grundlagen, auf denen die Entscheidung über die Vergabe des TOP ABH Awards beruhe, zur Verfügung zu stellen.

 

Protokollnotiz:

Weitere Informationen zum TOP ABH-Award:

https://www.icunet.group/de/ueber-uns/blog/expertenrunde-globale-mobilitaet-ehrt-unter-fuehrung-der-icunet-ag-erneut-die-besten-auslaenderbehoerden-deutschlands-oesterreichs-linz-bonn-duesseldorf-und-braunschweig

 

Herr Frank wünscht sich einen erleichterten Zugang zum Sachgebiet 2, insbesondere für Menschen mit geringen Sprach- oder Digitalkompetenzen. Er erinnert sich, dass die Menschen früher über den Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis per Post informiert worden seien und regt an, dies wieder einzuführen.

Herr Frank hebt hervor, dass die Ausländerbehörde über erhebliche Entscheidungsmacht verfüge, die einen großen Einfluss auf die Lebenssituation der Betroffenen habe.

Das Aufenthaltsgesetz sei sehr komplex und beinhalte viele unbestimmte Rechtsbegriffe.

Herr Frank möchte wissen, welche Form der Sorgfalt vor Ort stattfinde, insbesondere bei Menschen, die sich aufgrund von (gesundheitlichen) Einschränkungen nicht äußern können.

 

Herr Dr. Pollmann versichert, dass die Ausländerbehörde ein Höchstmaß an Sorgfalt anwende. Die Ausländerbehörde versuche jedem Menschen gerecht zu werden. Entscheidungen wolle man gründlich und zügig treffen. Man komme jedoch nicht umhin, auch unangenehme Entscheidungen treffen zu müssen. Unbestimmte Rechtsbegriffe seien bereits durch Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile konkretisiert.

 

Herr Frank weist auf die grundsätzlich gute Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde Braunschweig hin. In der Vergangenheit habe sich gezeigt, wie viel durch die gute Zusammenarbeit zwischen städtischen Behörden und freien Trägern gewonnen werden konnte. Diese Zusammenarbeit wünsche er sich auch bei Fällen, bei denen Menschen sich in der Duldung befänden oder von Abschiebung bedroht seien.

Ein Erlass des Landes sehe eine Belehrung über die Härtefallregelung mindestens vier Wochen vor Einleitung von Abschiebemaßnahmen vor. Diese Frist solle verlängert werden, damit Betroffene ausreichend Zeit zur Vorlage der für eine faire Verfahrensbeurteilung erforderlichen Unterlagen hätten. Zudem gebe es viele Fälle, bei denen es sehr schwierig sei, (ärztliche) Fachgutachten zu erhalten, was die faire Beurteilung der Sachlage für beide Seiten erschwere.

 

Frau Weßel glaubt nicht, dass die Ausländerbehörde unfair handle. Die Belehrung über die Härtefallregelung erfolge im Regelfall mit einer Frist von vier Wochen. Sofern die Frist nicht haltbar sei und Kontakt zur Ausländerbehörde aufgenommen werde, sei eine Fristverlängerung durchaus möglich. Von den 20.000 Ausländer*innen, die im regelmäßigen Kontakt mit der Ausländerbehörde stünden, seien lediglich 400 Personen geduldet. Frau Weßel sieht keinen Handlungsbedarf und meint, dass das Land eine entsprechende Regelung treffen müsse, sofern eine Frist von mehr als vier Wochen gewährt werden solle.

Frau Weßel bestätigt, dass die vom Gesetzgeber auferlegten Hürden für die Vorlage eines ärztlichen Attests sehr hoch seien.

 

Frau Schneider fragt, ob die Maßnahme, Menschen per Post über den Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis zu informieren, aufgrund personeller Engpässe eingestellt worden sei und ob es möglich sei, diese Maßnahme wieder einzuführen. Zusätzlich möchte Frau Schneider wissen, in welcher Weise geduldete Personen beraten und welche Wege ihnen aufgezeigt würden, um ein Aufenthaltsrecht zu erlangen.

 

Herr Scholz antwortet, dass das Personal seit der Flüchtlingskrise nicht aufgestockt worden sei, sondern sich viel mehr weiter reduziert habe. Lediglich das Sachgebiet 3 könne es sich derzeit noch leisten, die Menschen über den Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis zu informieren. Möglicherweise werde dies künftig wieder in allen Sachgebieten gelingen.

In Bezug auf die zweite Frage erklärt Herr Scholz, dass eine Duldung bedeute, dass das Asylverfahren rechtskräftig negativ ausgegangen sei, die Abschiebung aber ausgesetzt werde. Die Person habe kein Aufenthaltsrecht. Es gebe unterschiedliche Gründe, warum die Personen geduldet seien, bspw. aufgrund von ungeklärter Identität oder auch Straffälligkeit.

Die Ausländerbehörde sowie die LAB und auch Freie Träger würden über die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise beraten.

 

Frau Gürtas-Yildirim bittet darum auszuführen, wie ein ärztliches Attest aufgebaut sein müsse, damit es in der Ausländerbehörde anerkannt werde.

 

Frau Weßel verweist auf die ausführlichen rechtlichen Vorgaben im § 60a Abs. 2c Aufenthaltsgesetz.

 

Herr Frank weist darauf hin, dass nicht alle Ärzt*innen in der Lage seien, solch ein ausführliches Gutachten zu erstellen und dies auch mit Kosten verbunden sei. Herr Frank fragt, ab wann die Hilfe durch Amtsärzt*innen erfolgen würde.

 

Frau Weßel könne die Frage nicht pauschal beantworten, da es immer um Einzelfälle gehe.

Der Einsatz von Amtsärzt*innen sei jedoch nicht die Regel und werde nur in Einzelfällen genutzt, in denen man nicht weiterkomme.

 

Frau Gürtas-Yildirim erkundigt sich, ob die Beratungsgespräche zu Einbürgerungen aufgrund der verbesserten personellen Lage wieder aufgenommen würden.

 

Frau Weßel antwortet, dass dies zurzeit nicht geplant sei. Personell werde zwar aufgestockt, das Team sei allerdings noch sehr jung. Auf der Internetseite könne man einen „Quick-Check“ durchführen, um die Anforderungen zu prüfen. Auch der Antrag auf Einbürgerung könne online gestellt werden. Die Mitarbeitenden würden Kontakt zu den Antragstellenden aufnehmen, wenn absehbar sei, dass der Antrag abgelehnt werde. Personell werde man so gut aufgestellt sein, dass der Kontakt zu Bewerber*innen im Einbürgerungsverfahren wieder aufgenommen werden könne.

Erläuterungen und Hinweise