Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.02.2026 - 5 Flüchtlingsangelegenheiten

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Wortprotokoll

Herr Klockgether stellt die Unterbringungssituation vor. Die Stadt Braunschweig habe eine Belegungskapazität von insgesamt 956 Plätzen. Derzeit seien 703 Plätze belegt. Dies ent-spreche einem Auslastungsgrad von 73 Prozent. Neben den Wohnstandorten gebe es in Braunschweig zudem 37 dezentrale Wohnungen, in denen zurzeit 119 Personen unterge-bracht seien. Zwei der 37 dezentralen Wohnungen würden derzeit renoviert. Das Zuwei-sungskontingent, welches noch bis Ende März 2026 festgelegt sei, habe die Stadt Braun-schweig bereits mit 223 Prozent übererfüllt. Der Landesdurchschnitt liege bei etwa 172 Prozent. Diese deutlichen Überquoten würden sich daraus ergeben, dass es eine deutlich verstärkte Zuweisung von Ukrainer*innen gegeben habe. Das Land Nordrhein-Westfalen habe sich in einer deutlichen Überquote befunden, weshalb es zu einer starken Zuweisung aus Nordrhein-Westfalen nach Niedersachsen gekommen sei. Das Land Niedersachsen befinde sich nun ebenfalls in einer Überquote, sodass bis Ende des Zuweisungskontingents keine übermäßigen Zuweisungen zu erwarten seien. Die Unterkunft Kocherstraße diene weiterhin als Reserve.

Hinsichtlich der Bezahlkarte berichtet Herr Klockgether, dass es noch immer keine Schnittstelle zum Fachverfahren gebe.

 

Frau Antonelli-Ngameni fragt, wie viele Bezahlkarten ausgestellt worden seien und wie hoch der Verwaltungsaufwand sei.

 

Herr Klockgether antwortet, dass rund 300 Bezahlkarten ausgestellt worden seien. Die fehlende Schnittstelle habe einen deutlichen Verwaltungsmehraufwand verursacht, um die Menschen mit Bezahlkarten zu versorgen. Bei den nun laufenden Fällen sei der Verwaltungsmehraufwand geringer, aus Sicht der Verwaltung aber vermeidbar.

 

Herr Köster vergewissert sich, dass die Auslastung von 73 Prozent nicht darauf zurückzuführen sei, dass dreiköpfige Familien in Räumlichkeiten für vierköpfige Familien untergebracht seien, sondern auf die geringe Zuweisung.

 

Herr Klockgether bejaht dies.

 

Herr Köster fragt nach, ob hinsichtlich der konstant moderaten Zuweisungen darüber nachgedacht worden sei, die Kocherstraße abzumieten und ob die Vorhaltekosten für solche Objekte vom Land getragen würden.

 

Herr Klockgether antwortet, dass die Verwaltung unter Beobachtung der Zuweisungen darüber nachdenke, nicht genutzte Liegenschaften abzumieten. Dabei müsse man jedoch Miet- und Kündigungsfristen einhalten. Von den derzeit 12 Wohnstandorten, darunter die Kocherstraße, seien vier Objekte angemietet. Sobald dort die nächste Kündigungsmöglichkeit anstehe, werde überlegt, ob man von dieser Gebrauch machen werde.

Vorhaltekosten für Unterkünfte sehe das Land nicht vor. Das Land zahle eine Pro-Kopf-Pauschale von rund 11.000 Euro pro Jahr, die der Finanzierung der Asylbewerberleistungen sowie der Unterbringung und Betreuung diene. Das Risiko plötzlich ansteigender Zuweisungszahlen trage die Kommune. Die Reaktivierung entsprechender Strukturen sei immer mit Mehrkosten verbunden und belaste die Kommune in besonderem Maße.

 

Frau Dr. Rentzsch ergänzt, dass die Verwaltung den Bedarf prüfe, die vorhandenen Reserven würden jedoch die nötige Flexibilität ermöglichen, um besondere Gruppen unterschiedlich unterbringen zu können.

 

Frau Antonelli-Ngameni möchte wissen, ob absehbar sei, wann die Schnittstelle eingeführt werde und ob bereits Probleme bezüglich der Nutzung der Bezahlkarte bekannt seien.

 

Herr Klockgether berichtet, dass sich die Einführung der Bezahlkarte in Braunschweig unproblematisch gestaltet habe. Es seien keine Meldungen oder Beschwerden eingegangen.

Nach Informationen der Verwaltung befinde sich das Land Niedersachsen im engen Austausch mit den Zahlsystemlieferanten der Sozialbehörden, um die Schnittstelle zu installieren. In der Stadt Salzgitter sei eine Pilot-Schnittstelle getestet worden. Das Ergebnis sei der Verwaltung nicht bekannt.

 

Herr Frank fragt, inwieweit sich die Verwaltung auf das in Kürze in Kraft tretende GEAS und die daraus resultierenden Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz vorbereite und welchen Mehraufwand bzw. welche Folgen die Verwaltung befürchte.

Herr Frank weist daraufhin, dass in Zukunft Kinder zügiger in die Schulen integriert werden sollen und möchte wissen, ob es diesbezüglich bereits Gespräche zwischen der LAB und der Verwaltung gebe.

 

Herrn Klockgether seien bisher keine konkreten Änderungen bekannt. Herr Bossow vom Jobcenter habe verlauten lassen, dass sich der Rechtskreiswechsel der Ukrainer*innen vom SGB II zum Asylbewerberleistungsgesetz verzögern werde. Auch vor diesem Hintergrund werde die Verwaltung zunächst abwarten, bis konkrete Änderungen bekannt werden.

Hinsichtlich der Schulbesuche sei die LAB bislang nicht an die Verwaltung herangetreten. Sofern die Verweildauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen weiterhin kurz gehalten werde, erscheine eine zügige schulische Integration als unproblematisch. Mit der Zuweisung der Familien an die Kommune greife für die Kinder die Schulpflicht. Nach Einschätzung der Verwaltung sei die LAB bestrebt, den Kindern ein vorübergehendes Bildungsangebot bereitzustellen.

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