Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.03.2026 - 8 Anpassung der Angebote im Kindertagesstätten- u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für Frau Heinz wurde irrtümlich ein Mitwirkungsverbot (nur Beratung) festgestellt. Tatsächlich bestand lediglich eine Befangenheit für die Kita Dibbesdorf.

 

Die Verwaltung stellt die geplanten Angebotsanpassungen sowie den vorgesehenen Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze vor.
Dabei werden insbesondere Entwicklungen im Zusammenhang mit dem kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sowie organisatorische Herausforderungen bei der Trägerschaft einzelner Angebote erläutert.

 

Im Ausschuss werden verschiedene Rückfragen gestellt, unter anderem:

  • zur Versorgungssituation an einzelnen Schulstandorten
  • zum Planungsstand einzelner Kita-Ausbauvorhaben
  • zu möglichen Nachsteuerungsbedarfen im Hinblick auf Betreuungszeiten
  • zur sozialräumlichen Versorgungslage in bestimmten Stadtteilen.

 

Die Verwaltung erläutert, dass einige Maßnahmen derzeit noch nachrichtlich dargestellt seien, da Planungs- oder Finanzierungsfragen noch nicht abschließend geklärt werden konnten.
Gleichzeitig wird betont, dass bestehende Versorgungsengpässe – insbesondere in einzelnen Sozialräumen – weiterhin im Fokus der weiteren Planungen stehen.

 

Hinsichtlich der vorgesehenen Angebotsveränderung im Ortsteil Dibbesdorf wird aus dem Ausschuss weiterer politischer Beratungsbedarf geltend gemacht.
Einvernehmlich wird vereinbart, diesen Teil der Vorlage im Abstimmungsverfahren zunächst passieren zu lassen, um eine weitergehende Beratung – insbesondere im Verwaltungsausschuss – zu ermöglichen.

Die übrigen Teile der Vorlage werden einstimmig beschlossen.

 

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Beschluss:

 

1. Den in den Anlagen A und B dargestellten Angebotsanpassungen zum Kindergarten- bzw. Schuljahr 2026/2027 wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Angebotsanpassungen umzusetzen. Die im Kindertagesstättenbereich zur Umsetzung der Maßnahmen vorgesehenen Mehrausgaben stehen im Jahr 2026 zur Verfügung. Für 2027 und 2028 erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung bei der Haushalts- und Stellenplanung. In der Schulkindbetreuung wird der Mittelbedarf 2026 aus den Budgetmitteln des FB 51 gedeckt. Für 2027 und 2028 erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung bei der Haushalts- und Stellenplanung.

 

3. Stellen sich zu Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres derzeit noch nicht erkennbare Änderungen in der Belegungssituation dar, so sollen Angebotsanpassungen kostenneutral im lfd. Kindergarten - bzw. Schuljahr 2026/2027 im Einvernehmen mit dem Träger realisiert werden.

 

4. Angebotsanpassungen in städtischen Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungseinrichtungen haben Auswirkungen auf den jeweiligen Personal- und Stellenbedarf. Die Stellenanpassungen werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt aus den im Budget zur Verfügung stehenden jeweiligen Sachmitteln.

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getrennte Abstimmung:

Anlage A:         StBez. 111, Kita Hondelage,

                         Außengruppe Dibbesdorf:

                         passieren gelassen

 

restl. Vorlage:  Ja: 10 nein: 0  Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise