Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.04.2026 - 2.1 Vorstellung des Medienpädagogen

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Die Verwaltung teilt als mündliche Mitteilung mit, dass die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen sowie aller Lehrkräfte  mit kostenfreien digitalen Endgeräten durch das Land Niedersachsen angelaufen ist. Die Voraussetzungen sowie der zeitliche Ablauf sind wie folgt geregelt:

 

  •         Einigung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbände hinsichtlich der Zuständigkeit sowie bezüglich der offenen Finanzierungsfragen bei der schulischen Systembetreuung ist erfolgt (siehe auch Internetseite https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/land-und-schultrager-sichern-die-ausstattung-der-schulerinnen-und-schuler-mit-digitalen-endgeraten-inklusive-administration-249588.html):
  • Das Land übernimmt dauerhaft die Verantwortung für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte (§ 71 a und § 190 NSchG).
  • Zugleich erhalten die Schulträger für jedes neu angeschaffte Endgerät einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro für die IT-Administration (§ 190 NSchG).
  • Um Kostensteigerungen abzufedern, werden die Mittel ab 2028 automatisch an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst. Die Dynamisierung erfolgt in Höhe von 72,5 Prozent der jeweiligen Tarifsteigerung. Die erhöhte Kostenbeteiligung des Landes wird ab dem Haushaltsjahr 2028 wirksam.
  • Darüber hinaus soll der jährliche Landesbeitrag für allgemeine Administrationskosten von derzeit 11 Millionen Euro auf künftig 23,5 Millionen Euro erhöht werden.

 

  •         Das vom Land durchgeführte Vergabeverfahren bzgl. der digitalen Endgeräte ist erfolgreich abgeschlossen worden. Seit gestern (09.04.2026) ist der Web-Shop, in dem die Schulen ihre Bestellungen abgeben können, geöffnet.  Dabei gibt es vier verschieden Zeitfenster für die Bestellungen:
  • 1. Zeitfenster: Kontingentfreischaltung für Schulen, die bereits in mindestens einer Jahrgangsstufe des Sekundarbereichs I mit 1:1 Ausstattung agieren
  • 2. Zeitfenster: Kontingentfreischaltung für Schulen, die im Sekundarbereich I im Schuljahr 2026/2027 eine 1:1 Ausstattung einführen möchten (nur im Einvernehmen mit dem Schulträger)
  • 3. Zeitfenster: Kontingentfreischaltung für alle weiteren Schulen (inkl. Grundschulen und berufsbildende Schulen) zur Bestellung der Lehrkräfte Geräte (nur im Einvernehmen mit dem Schulträger)
  • 4. Zeitfenster: Bestellmöglichkeit für Nachbestellungen und späteren Einstieg zum 01.02.2027

 

  •         Die Schulen haben hinsichtlich des Umgangs mit den Geräten eine entsprechende Handreichung des Landes erhalten (hier einige Stichpunkte):

 

  • Die Schulen stimmen vor der Bestellung mit dem Schulträger die einzuhaltenden Rahmenbedingungen ab.
  • Zwischen Bestellung und Erstlieferung der Geräte in die Schule ist mit einer Lieferzeit von 3 Monaten zu rechnen.
  • Die Geräte verbleiben im Eigentum des Landes.
  • Den Schülerinnen und Schülern werden die Endgeräte unentgeltlich für die Nutzung im Unterricht und zuhause auf Basis eines Leihvertrages zur Verfügung gestellt.
  • Der Schulträger ist für das Einbinden der Geräte in die schulische Infrastruktur zuständig (Einbindung in das WLAN und Bereitstellung Mobile-Device-Management) sowie den Support zuständig.

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