Rat und Stadtbezirksräte
22.04.2026 - 5 Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 22.04.2026
- Status:
- gemischt (Anwesenheit bearbeitet)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
Auf die Nachfrage von Ratsfrau Kluth zu Aufklärungsquoten, Kontrollen und Verhängung von Strafen im Zusammenhang von illegalem Graffiti und Beklebungen teilt Städtischer Leitender Direktor Dr. Köhler mit, dass es sich bei Graffiti grundsätzlich um Sachbeschädigungen und damit um Straftaten handele, für die letztlich die Staatsanwaltschaft zuständig sei. Inwieweit dort eine Unterscheidung zwischen Graffiti und Sachbeschädigungen stattfindet, kann nicht beantwortet werden. Hinsichtlich der illegalen Beklebung sieht die städtische SOG-Verordnung eine Ordnungswidrigkeit vor. In 2025 sei es zu 12 Anzeigen gekommen, in den letzten 5 Jahren habe es 39 Verfahren gegeben, hierbei handele es sich jedoch meist um großflächige, illegale Plakatierungen. Personen beim illegalen Kleben von Aufklebern im öffentlichen Raum festzustellen, sei für die Mitarbeitenden im Außendienst ausgesprochen schwierig.
