Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.04.2026 - 9 Programmanmeldung zur Aufnahme in die Städtebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klug stellt die Grundzüge des Integrierten Entwicklungskonzepts „Emsviertel“ anhand einer Präsentation vor.

 

Auf Nachfrage von Bürgermitglied Jäger zum Westpark teilt Herr Klug mit, dass dieser nicht mit ins Fördergebiet aufgenommen wurde, da der Fokus des Programms auf der Verbesserung von sozialen Verhältnissen liegt und der Förderrahmen begrenzt ist. Das Fördergebiet wurde daher so gewählt, dass eine Aufnahme ins Förderprogramm möglichst realistisch ist.

 

Frau Dr. Goclik möchte wissen, ob Teilprojekte zur energetischen Sanierung von Gebäuden und zum Schwammstadtkonzept geplant sind.

 

Herr Klug bestätigt die Möglichkeit, im Rahmen der Städtebauförderung die private Gebäudesanierung zu fördern, allerdings handelt es sich nur um einen geringen Anteil. Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung sind laut Herrn Klug ohnehin Voraussetzung zur Aufnahme in die Förderung.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Wirtz zum Versiegelungsgrad teilt Herr Klug mit, dass es dabei vorwiegend um die öffentlichen gestalteten Flächen (z. B. Emsweg, Emsplatz) geht. Diese Versiegelung lädt zur Fehlnutzung ein und führt dazu, dass dort viele Personen parken, die keine Anwohnerinnen und Anwohner sind.

 

Ratsherr Mehmeti begrüßt die Entsiegelung der Wegebeziehungen und die Aufwertung des Emsplatzes. Er hebt hervor, dass die vorhandenen Grünflächen für die Gemeinschaft nutzbar gemacht werden müssen und regt an, die von den Anwohnerinnen und Anwohnern bei Workshops eingebrachten Vorschläge zu prüfen und ggf. umzusetzen.

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Beschluss:

  1. Das Fördergebiet wird gemäß § 171 e BauGB, wie in Anlage 1 räumlich dargestellt, zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Sozialer  Zusammenhalt“ beantragt.

 

  1. Die Stadt Braunschweig erklärt ihre Bereitschaft, die durch den Bund und das Land Niedersachsen geförderte städtebauliche Gesamtmaßnahme durchzuführen und gemäß der aktuellen Planung rd. 7,94 Mio. Euro für den städtischen Eigenanteil der förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten aufzubringen.

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 9 dagegen: 0 Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise