Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

29.04.2026 - 6 Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Behrens teilt zu Punkt 4.1.3 „Straßenverkehr“ in der Stellungnahme der Verwaltung mit, dass die Benennung der neu angelegten Straße von regionaler Bedeutung, der Konrad-Adenauer-Straße, nicht enthalten ist. Stadtbaurat Leppa teilt mit, dass das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) nur sehr grobe Darstellungen trifft, im anliegenden Plan zur Vorlage ist die Konrad-Adenauer-Straße allerdings eingezeichnet.

 

Frau Dr. Goclik regt verschiedene inhaltliche Änderungswünsche zur Stellungnahme der Verwaltung an.

 

Bezugnehmend auf Punkt 2.1.2 „Entwicklung von Wohnstätten“ begrüßt sie die Einschätzung des RROP, dass Siedlungsbereiche nicht in die Außengebiete ausgedehnt werden sollten. Zudem kritisiert sie die durch die Stadt zugrunde gelegten Bevölkerungsprognosen und weist auf die aktuelle Prognose des Landesamts für Statistik hin, wonach in den Jahren 2028-2045 ein Bevölkerungsrückgang um 8,2 % prognostiziert wird.

 

Das unter Punkt 2.1.4 „Industrielle Anlagen und regional bedeutsame Gewerbeflächen“ erwähnte Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft am Ölper Kreuz sollte ihrer Meinung nach erhalten bleiben, da dort Ökolandbau betrieben wird.

 

Zu Punkt 3.1.1 „Elemente und Funktionen des landesweiten Freiraumverbundes, Bodenschutz“ teilt sie mit, dass die Verbindung zur Wabe-Niederung in Rautheim als Freiraum unbedingt erhalten bleiben sollte.

 

Bezugnehmend auf Punkt 3.1.2 „Natur und Landschaft“ bittet sie um Aufnahme der im alten RROP und im Landschaftsrahmenplan der Stadt Braunschweig dargestellten Biotopverbundachsen.

 

Zu Abschnitt 3.2.1 „Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei“ weist Frau Dr. Goclik darauf hin, dass der Entwurf des RROP an der Mastbruchsiedlung das Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft erhält. Dies entspricht auch der aktuellen Nutzung (Kurzumtriebsplantage). Die Plantage ist durch Fördergelder entstanden. Sie bittet zu prüfen, wie lange die Festlegung durch das Förderprogramm gilt.

 

Stadtbaurat Leppa weist darauf hin, dass das RROP die übergeordnete Steuerung leisten kann, die detaillierte Entwicklung jedoch auf Ebene des Oberzentrums gesteuert wird. Zudem teilt er mit, dass der Landschaftsschutz im RROP sehr grundlegend dargestellt wird, auf städtischer Ebene kann dieser konkreter geplant werden.

 

Stadträtin Hanusch sichert zu den von Frau Dr. Goclik genannten Punkten „Kurzumtriebsplantage“ und „Biotopverbundachsen“ eine Protokollnotiz zu.

 

Protokollnotiz:

Kurzumtriebsplantage:

Die Kurzumtriebsplantage (KUP) an der Helmstedter Straße (Mastbruchsiedlung) musste gemäß Fördermittelbescheid ab dem Ende des Projektbewilligungszeitraumes (April 2021) für 5 Jahre erhalten bleiben. Diese Bindefrist endete im April 2026. Die Plantage wurde vor einigen Wochen erstmalig beerntet und soll für die nächsten Jahre erhalten bleiben. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine mehrmalige Ernte der Flächen zu begrüßen, da in der Regel kein neuer Ressourcen-Input (Dünung, Wässerung, Bodenbearbeitung wie Rodung oder Pflügen, Neupflanzung etc.) nach der Initialpflanzung notwendig ist. Eine lediglich einmalige Ernte der Flächen würde das Verhältnis von Energie-Input und Output sowie die Wirtschaftlichkeit deutlich verschlechtern.

Eine wirtschaftliche Nutzung der Flächen wäre etwa 20-30 Jahre möglich, da dann die Wuchsleistung der KUP durch Krankheiten und Wurzelerschöpfung natürlicherweise abnimmt. Danach erfolgt entweder die Neubegründung der KUP oder die Rekultivierung der Fläche zur vorherigen Nutzung (in diesem Fall Ackerfläche). Das Ertragsmaximum wird jeweils nach drei bis fünf Jahren Standzeit erreicht. Dies stellt die optimale Kombination aus Wuchsleistung und Erntetechnik dar. Eine Verkürzung des Hiebrhythmus erhöht die Erntekosten und senkt den Ertrag je nach Verwertung. Eine Verlängerung hingegen sorgt für eine Abnahme des jährlichen Zuwachses bei zugleich steigendem Ernte- und Bruchrisiko.

Die erste Ernte liefert daher nur relativ geringe Erträge, mit der zweiten und dritten Ernte (also insgesamt etwa zehn bis 15 Jahre nach Anlage der KUP) steigen die Erträge dann stark an und nehmen danach wieder ab, bis wie beschrieben das Ende des Lebenszyklus der KUP nach 20 bis 30 Jahren erreicht ist.

 

Biotopverbundachsen:

Im bisherigen RROP von 2008 für den Großraum Braunschweig waren Biotopverbundachsen nicht als eigenständiges Planungselement dargestellt. Stattdessen wurden entsprechende Funktionen über andere Festlegungen gesichert, insbesondere über Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft.

 

Im Zuge der aktuellen Neuaufstellung des RROP werden Biotopverbundachsen nun zwar erstmals ausdrücklich als eigenes planerisches Element aufgenommen. Die Erläuterungskarte zum Biotopverbund des RROP orientiert sich jedoch am landesweiten Biotopverbundkonzept des Nds. LROP von 2021. Aufgrund des großräumigen Maßstabs können darin kleinere, lokal bedeutsame Verbundstrukturen nicht insgesamt abgebildet werden.

 

Ein Beispiel hierfür stellt das vormals als Vorbehaltsgebiet dargestellte Gebiet zwischen Niederdahlumer und Oberdahlumer Forst im Südosten Braunschweigs dar. Im aktuellen Entwurf des RROP ist es nicht mehr enthalten.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Stadt Braunschweig an der Neuaufstellung des RROP wurde auf die Bedeutung der Biotopverbundachsen im Stadtgebiet sowie auf deren Verbindungen zu den angrenzenden Kommunen ausdrücklich hingewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auch das Biotopverbundkonzept aus dem aktuellen Landschaftsrahmenplan eingebracht, verbunden mit der Aufforderung, dieses bei der Fortschreibung des RROP entsprechend zu berücksichtigen.

 

Bei dem aktuellen Beteiligungsverfahren handelt es sich um die Beteiligung zum ersten Entwurf des RROP. Die Stadt Braunschweig sowie die Öffentlichkeit werden im weiteren Verfahren erneut beteiligt. Die Stadt Braunschweig wird dabei weiterhin auf die Bedeutung einer angemessenen Darstellung des Biotopverbundes hinweisen und die entsprechenden Inhalte im weiteren Verfahren erneut prüfen.

 

Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin wichtig, Biotopverbundachsen und weitere naturräumliche Strukturen auf kommunaler Ebene differenzierter darzustellen. Dies erfolgte insbesondere im Rahmen von Fachplanungen wie dem aktuellen Landschaftsrahmenplan. Auch bei der geplanten Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans der Stadt Braunschweig ist vorgesehen, die Verbundachsen entsprechend in übergeordneter Form darzustellen.

 

Ratsfrau Kluth stellt Nachfragen zur Beteiligung der großen Forschungseinrichtungen, zum Fuß- und Radverkehr, zur Darstellung der A 392 sowie zu Kies- und Sandabbaugebieten.

 

Herr Schmidbauer teilt daraufhin mit, dass die großen Forschungseinrichtungen durch den Regionalverband Braunschweig eingebunden wurden. Die Darstellungen zum Fuß- und Radverkehr sind nicht Teil des RROP, da diese zu kleinteilig sind. Die Darstellungen zur A 392 liegen nicht in der Planungshoheit der Stadt Braunschweig. Für den Kies- und Sandabbau wird eine regionale Versorgung angestrebt, das RROP bietet dafür die Grundlage, sodass der Abbau für die nächsten Jahrzehnte gesichert ist.

 

Ratsfrau Mundlos und Ratsherr Mehmeti begrüßen die Stellungnahme der Verwaltung.

 

Ratsherr Mehmeti weist zudem darauf hin, dass in umliegenden Gemeinden eine größere Flächenversiegelung durch neue Baugebiete stattfindet.

 

Ratsfrau Jalyschko sieht die Stellungnahme der Verwaltung kritisch. Sie ist nicht der Meinung, dass die Stadt Braunschweig durch das RROP in ihren freien Entwicklungsmöglichkeiten unverhältnismäßig stark eingeschränkt wird. In Anbetracht knapper Flächenverfügbarkeiten sind die Darstellungen des RROP ihrer Meinung nach sinnvoll. Die Begründung der Verwaltung zur Siedlungsachse 6 unter Punkt 2.1.1 „Dezentrale Konzentration, Siedlungsachse und Eigenentwicklung“ ist für Ratsfrau Jalyschko nicht schlüssig.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Stühmeier verlässt um 17:52 Uhr die Sitzung.

 

Stadtbaurat Leppa weist erneut darauf hin, dass die Darstellungen des RROP sehr grob sind und langfristige Entwicklungen kennzeichnen. Die städtischen Planungen zum Stadtteil Lamme befinden sich zwar noch in einem abstrakten Stadium, sollten aber bereits eingebracht werden.

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Beschluss:

Die Stellungnahme der Stadt Braunschweig wird dem Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) im Rahmen der Beteiligung zur Auslegung des Entwurfs des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) übermittelt.

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 6 dagegen: 3 Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise