Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.06.2026 - 17 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

  1. Die Bereitstellung von bis zu 94 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2027 wird genehmigt.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, allen geeigneten Bewerbenden für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste, ein Einstellungsangebot für diese Laufbahn zu erteilen.
  3. Die Beamtennachwuchskräfte erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.

 Den einzustellenden tariflichen Auszubildenden wird eine unbefristete Übernahme  zugesichert, sofern sie Ausbildung/Studium erfolgreich abschließen und die               gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

  1. Die Nachwuchskräfte, die für eine Ausbildung in Kombination mit einer anschließenden Feuerwehrausbildung vorgesehen sind, werden nach der Erstausbildung bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
  2. Sollte sich in einzelnen Berufen ein bisher nicht absehbarer Bedarf ergeben, wird der Verwaltung die Ermächtigung erteilt, diese Ausbildungsplätze im Rahmen der beschlossenen Ressourcen flexibel zu besetzen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11      Dagegen: 0      Enthaltung: 0

Erläuterungen und Hinweise