Rat und Stadtbezirksräte
27.01.2026 - 5 165. Änderung des Flächennutzungsplans "Solarfl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Leppa
- Datum:
- Di., 27.01.2026
- Status:
- öffentlich (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohring vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Geoinformation, führt kurz in die Thematik ein.
Anschließend stellt Herr Büchler von der Firma Solizer das Konzept/Projekt vor. Im Zusammenhang mit der Freiflächenphotovoltaikanlage seien auch ein Umspannwerk und ein Batteriespeicher vorgesehen.
Die Fläche könne zukünftig nur noch extensiv bewirtschaftet werden. Es werde ein Wildpflanzenmischung unter der Anlage eingebracht.
Die gesamte Anlage ist einzuzäunen.
Über das EEG in Verbindung mit dem Nds. WindPV-Beteiligungsgesetz wird die Kommune mit 2 Cent je Megawattstunde am Projekt beteiligt. 1 Cent je Megawattstunde ist den lokalen Anwohner*innen zugute zu kommen. Für die Anlage wird eine eigenständige Betreibergesellschaft mit Sitz in Braunschweig gegründet.
Eine Inbetriebnahme sei derzeit für Anfang 2029 vorgesehen.
Anschließend beantworten Herr Büchler und Herr Dr. Hesse Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Frau Mundlos bittet um Auskunft, was „unmittelbare Anwohner“ bedeutet und wie die Laufzeit und der Zinssatz zu erwarten seien.
Die angesprochenen Punkte zum detaillierten Brandschutzkonzept oder der Fahrbahn zum Gewerbepark Waller See werden erst im späteren Bauleitplanverfahren geklärt.
Auf jeden Fall sei ein Brandschutzkonzept vorgeschrieben und wird erarbeitet.
Bei den bisherigen Projekten von Solizer wurden die begünstigten Anwohner über die Postleitzahl ermittelt. Grundsätzlich kann auch eine andere Methode ausgemacht werden, um die begünstigten Anwohner festzulegen.
Der Zinssatz werde über ein Depot für 10 Jahre festgeschrieben.
Um 20:15 Uhr wird die Sitzung für Zuhörerfragen kurz unterbrochen.
Auf Nachfrage von Herr Friese erläutert Herr Büchler, dass im Speicherwerk Tagesspitzen abgefangen werden sollen.
Herr Wirtz fragt, ob es sich bei den Speichern um Lithiumcontainer handelt und wo sie im Bezirk vorgesehen seien.
Die Investitionssumme beträgt insgesamt 50 Millionen Euro.
Außerdem bittet Herr Wirtz um Auskunft, ob auch die Nachbarkommunen wegen der Abstandregelung von 2,5 km an der Konzessionsabgabe beteiligt werden.
Laut Herrn Dr. Hesse gilt das Nds. WindPV-Beteiligungsgesetz, wonach allein Braunschweig von der Abgabe profitiert.
Auf Nachfrage von Herrn Gorklo wird erklärt, dass die Fläche für 30 Jahre gepachtet wird.
Für die Zeit der Nutzung als Photovoltaikanlage ist ein Ackerbau ausgeschlossen.
Anschließend stellt Frau Mundlos einen Ergänzungsantrag vor, der zur Abstimmung gestellt wird.
Beschluss:
"1. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung der 165. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarflächen Meinholz und Thuner Heide“
beschlossen.
2. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (mit örtlicher Bauvorschrift) „Solarflächen Meinholz und Thuner Heide“, Nr. TH26 beschlossen.“
Der Stadtbezirksrat stimmt der Vorlage zu unter der Maßgabe, dass folgende Punkte im weiteren Verfahren berücksichtigt werden:
- Es wird ein angemessenes Brandschutzkonzept unter Beteiligung auch der örtlichen Feuerwehr erstellt und dem Stadtbezirksrat vorgestellt.
- Die angebotene Förderung „Genussrechte“ ist für Wenden und Thune im Besonderen und dem Stadtbezirk 322 insgesamt vorzusehen und zu konkretisieren.
- Die Feldmarksinteressentschaft ist zu beteiligen.
- Die Strecke „Waller See – Harxbütteler Straße“ ist für Notfälle/Havarien zu erhalten und für Radfahrer und Fußgänger zur Naherholung offen zu erhalten.
- Die Wegstrecke Richtung Harxbüttel wird ausgespart und für Radfahrer und Spaziergänger erhalten.
- Die unter Punkt 4 und 5 genannten Strecken werden für den öffentlichen Verkehr nicht freigegeben.
- Ein späterer Rückbau zu landwirtschaftlichen Flächen am Ende der Photovoltaikphase mit Stilllegung der Anlage soll automatisch erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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3
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(wie Dokument)
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679,7 kB
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