Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.02.2026 - 5.1 Klärung der Reinigungspflicht für die städtisch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NkomVG):

 

Da es sich um öffentlich genutzte Bereiche handelt, bitten wir um Prüfung, ob die Reinigungspflicht bei der Stadt liegt oder ob eine Übertragung auf Dritte erfolgt ist.

Sofern eine Reinigungspflicht besteht, bitten wir um schriftliche Auskunft zu:

 dem genauen Umfang der Reinigungspflicht (Gehweg, Radweg, Winterdienst),

 der rechtlichen Grundlage (z. B. Satzung),

 sowie der zuständigen verantwortlichen Stelle.
 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise