Rat und Stadtbezirksräte
17.02.2026 - 5.1 Klärung der Reinigungspflicht für die städtisch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Interfraktionell im Stadtbezirksrat 112
- Datum:
- Di., 17.02.2026
- Status:
- öffentlich (Anwesenheit bearbeitet)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NkomVG):
Da es sich um öffentlich genutzte Bereiche handelt, bitten wir um Prüfung, ob die Reinigungspflicht bei der Stadt liegt oder ob eine Übertragung auf Dritte erfolgt ist.
Sofern eine Reinigungspflicht besteht, bitten wir um schriftliche Auskunft zu:
• dem genauen Umfang der Reinigungspflicht (Gehweg, Radweg, Winterdienst),
• der rechtlichen Grundlage (z. B. Satzung),
• sowie der zuständigen verantwortlichen Stelle.
