Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.04.2026 - 10.1 Transparenz zu Zuständigkeiten im Emsvierte...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss (geändert): (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)

 

Der Stadtbezirksrat 221 - Weststadt regt an und bittet die Verwaltung, im Rahmen der Zuständigkeiten und soweit rechtlich zulässig, folgende Maßnahmen umzusetzen und darüber zu berichten:

 

1) Sachstandsbericht und klare Ansprechpartner (schriftlich)

 

a) ob der Verwaltung Hinweise/Erkenntnisse zu einem Eigentümer- oder Verwalterwechsel    bei den Objekten der LEG vorliegen bzw. welche Informationen hierzu kommunal verfügbar sind,

b) wer aus Sicht der Verwaltung aktuell die zuständigen Ansprechpartner für Mieter*innen sind (innerhalb der Stadtverwaltung sowie ggf. externe Stellen),

c) ob der Verwaltung gehäufte Beschwerden zu Betriebskosten- und/oder Heizkostenabrechnungen zu diesen Objekten bekannt sind (Art, Zeitraum, typische Streitpunkte – ohne personenbezogene Daten).

 

Hinweis Datenschutz: Soweit personenbezogene Daten (z. B. konkrete Eigentümerdaten) betroffen sein könnten, soll die Information nichtöffentlich bzw. in geeigneter datenschutzkonformer Form erfolgen.

 

2) Vor-Ort-Sprechstunde „Nebenkosten prüfen“

 

Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah gemeinsam mit geeigneten Partnern (z. B. Mieterverein, Verbraucherzentrale, Sozialberatung) eine niedrigschwellige Vor-Ort-Sprechstunde im Stadtteil zu organisieren.

 

Ziel: Unterstützung der Mieter*innen bei

– fristwahrenden Einwendungen/Widersprüchen,

– Belegeinsicht,

– Plausibilitätsprüfung typischer Kostenpositionen (insb. Heizkosten, Allgemeinstrom,
   Hausreinigung, Wartungen),

– Klärung, welche Schreiben/Absender handlungsberechtigt sind

   (Vollmacht/Beauftragung).

 

3) Runder Tisch „Emsviertel – Abrechnungstransparenz und Zuständigkeiten

 

Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch einzuberufen mit:

 

– Vertreter*innen der Mieter*innen (Hausinitiative/Haussprecher*innen),

– LEG (zuständige Bestands-/Mieterservice-Leitung),

– Mieterverein/Verbraucherzentrale,

– zuständigen Fachbereichen der Stadt

   (Soziales/Quartier, ggf.  Wohnen/Wohnraumaufsicht, Ordnungsamt/Gewerbe),

 – Bezirksbürgermeister.

 

Ziele des Runden Tisches:

 

– Klärung der Zuständigkeiten und Kommunikationswege  (Ansprechpartner, Zustelladresse,

     ggf. Änderungen),

– Vereinbarung eines transparenten Verfahrens zur Belegeinsicht und Bearbeitung von

    Einwendungen,

– Prüfung, ob systematische Auffälligkeiten in Abrechnungen vorliegen (ohne Vorfestlegung),

– Ableitung konkreter Folgeschritte (Beratung, technische Prüfung, ggf. weitere

   behördliche Prüfungen).

 

4) Kooperations-/Bündnisweg nutzen (LEG stärker in Weststadt-Strukturen einbinden)

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und darzustellen, wie vorhandene Kooperationsstrukturen der Stadt (u. a. im Stadtteilentwicklungsverein Weststadt) genutzt werden können, um:

 

– eine verbindliche, transparente Kommunikation der LEG gegenüber dem Mieter*innen
   sicherzustellen (Kontakt, Fristen, Verfahren),

– Konflikte strukturiert zu bearbeiten (Sprechstunden, feste Termine, Rückmeldefristen),

– bei anhaltenden Auffälligkeiten eine Eskalationskette zu definieren (wer prüft was, bis
   wann).

 

5) Prüfauftrag: Ordnungsamt/Gewerbe (nur bei Verdachtslage)

 

Sofern im Zuge der Auswertung Hinweise entstehen, dass Abrechnungen oder Vorgehens-weisen wiederholt auffällig sind oder eine beauftragte Verwaltungsgesellschaft eine Rolle spielt, wird die Verwaltung gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine gewerberechtliche Prüfung (z. B. im Bereich Haus-/Wohnimmobilienverwaltung) angezeigt sein könnte.

 

6) Prüfung technischer/baulicher Ursachen

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es Hinweise auf technische Ursachen/Missstände gibt, die außergewöhnliche Kosten (z. B. Heizenergie, Allgemeinstrom, Dauerläufer, Defekte, Wartungsrückstände) plausibel erklären oder beeinflussen könnten, und ob hier kommunale Zuständigkeiten berührt sind.

 

7) Informationsblatt und feste Meldeschiene

 

Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig ein 1-seitiges Informationsblatt bereitzustellen (digital/print), das klar benennt:

 

– wohin sich Betroffene wenden können (Stadt, Verbraucherzentrale, Mieterverein),

– welche Unterlagen benötigt werden,

– welche Schritte typischerweise wichtig sind (Belegeinsicht, Fristen, Einwendungen),

– wie Rückmeldungen gebündelt werden können (z. B. zentrale Kontaktadresse).

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 12    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise