Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.04.2026 - 8 Programmanmeldung zur Aufnahme in die Städtebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):

 

  1. Das Fördergebiet wird, wie in Anlage 1 räumlich dargestellt, zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beantragt.
  2. Es ist beabsichtigt, die städtebauliche Gesamtmaßnahme im förmlich als Sanierungsgebiet festzulegenden Gebiet im „umfassenden Verfahren“ (§142 BauGB) durchzuführen. Diese ist nach § 141 BauGB durch einen Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung einzuleiten. Die Stadt beschließt rückwirkend die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung, die in dieser Vorlage kombiniert mit dem Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) zur Kenntnis gegeben wird.
  3. Die Stadt Braunschweig erklärt ihre Bereitschaft, die durch den Bund und das Land Niedersachsen geförderte städtebauliche Gesamtmaßnahme durchzuführen und gemäß der aktuellen Planung rd. 7,9 Mio. Euro für den städtischen Eigenanteil der förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten aufzubringen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

12 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise