Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.06.2015 - 6.2 Jobcenter - Umfrage zur Qualitätssicherung

Beschluss:
zurückgestellt
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Wortprotokoll

Die möglichen Kosten für eine jährliche, unabhängige Umfrage werden problematisiert. Darüber hinaus gibt Herr Klockgether zu bedenken, dass der kommunale Träger keinen Zugriff auf die erforderlichen Daten der Leistungsberechtigten habe und zu prüfen sei, ob die Herausgabe der Daten rechtlich zulässig sei.

 

Herr Hornburg erläutert, dass im Rahmen der Kundenzufriedenheitsanalyse durch die Bundesagentur für Arbeit seit 2013 nicht mehr nur Neukunden befragt werden. Diese machen lediglich 5 % der Befragten aus, die Mehrheit der Befragten seien Bestandskunden. Er führt weiterhin aus, dass das Jobcenter über keinerlei Kenntnisse verfüge, wer im Rahmen der Kundenzufriedenheitsanalyse befragt werde.

 

Ratsfrau Jonda erklärt in Anbetracht des angebotenen Gesprächs zwischen dem Jobcenter, der Verwaltung und den sozialpolitischen Sprechern, dass der Antrag ebenfalls zurückgestellt werde.

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Der Rat der Stadt Braunschweig möge beschließen:

         „Eine jährliche, repräsentative, unabhängige Umfrage zur Kundenzufriedenheit mit einem Querschnitt aller Kunden des Jobcenters Braunschweig (mindestens jedoch 1000 Menschen) ist durch die Stadt oder ein unabhängiges Institut durchzuführen (z.B. anhand des Fragebogens der saarländischen Armutskonferenz [1] ). Es ist darauf zu achten, dass statistisch belastbare Aussagen für unterschiedliche Altersgruppen, unterschiedliche Dauer der Kundenverhältnisse und unterschiedliche Bildungsabschlüsse erhoben werden.

         Die Ergebnisse werden nach der Auswertung veröffentlicht und dem Jobcenter Braunschweig zur Kenntnisnahme und für ggf. nötige Verbesserungen übergeben.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: zurückgestellt

 

 

 

 

Erläuterungen und Hinweise