Rat und Stadtbezirksräte
25.06.2015 - 6.3 Ausweitung des Probewohnens
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Datum:
- Do., 25.06.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
15-00140 Ausweitung des Probewohnens
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Anträge Nr. 15-00140 und 15-00138 werden nach Aussprache im Ausschuss zu einem gemeinsamen Antrag zusammengefasst und zur Abstimmung gestellt.
Der gemeinsame Antrag soll im weiteren Beratungsverlauf dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Es wird vereinbart, den folgenden Sachverhalt als Begründung des weiterzuleitenden Antrag zu übernehmen:
Sachverhalt:
In Braunschweig fehlt bekanntlich bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit geringem Budget. Besonders betroffen sind hier Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen auf dem Wohnungsmarkt keine Chancen haben. Diese sind entweder schon wohnungslos oder akut von Wohnungslosigkeit bedroht. Hierunter zählen zusehends auch junge Menschen unter 25 Jahren und neuerdings auch vermehrt junge Frauen.
Derzeit stehen nach Aussage der Verwaltung 16 solcher Wohnungen in Braunschweig zur Verfügung., benötigt werden aber in einem ersten Schritt 50 solcher Wohnungen. Aktuell wurde die Problematik fehlender Wohnungen für diese schwierige Gruppe auch im Bündnis für Wohnen thematisiert.
Im Rahmen eines solchen Prüfauftrages möchten wir die Verwaltung insbesondere darum bitten darzustellen, welche konkreten Maßnahmen und Mittel notwendig sind, um die erforderliche Aufstockung auf mindestens 50 Plätze zu erreichen.
Beschluss:
Der Rat möge beschließen:
„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit sie die private Wohnungswirtschaft bei einer Ausweitung des Angebotes an Probewohnungen so unterstützen kann, dass perspektivisch mindestens 50 solcher Wohnungen zur Verfügung stehen.
Insbesondere ist zu prüfen:
1. wieviele solcher Wohnungen von den Baugenossenschaften zur Verfügung gestellt werden könnten unter veränderten Rahmenbedingungen (z. B. verstärkte Hilfsangebote auch über das 1 Jahr hinaus für die "Probewohnenden" durch Sozialarbeiter/Hauswirtschaftliche Hilfe etc).
2. welche privaten Vermieter durch besondere Anreize gewonnen werden könnten, um solche Wohnungen zur Verfügung zu stellen (z. B. Sanierungszuschüsse, s. Karlsruher Modell)
3. und welcher Kostenrahmen dadurch entstehen würde.
Die Prüfungsergebnisse sollen bis zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2016 vorliegen.
