Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.11.2015 - 23 Zehnte Satzung zur Änderung der Satzung über di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Rosenbaum verweist auf die Seite 2 der Vorlage und gibt zu Protokoll, dass die Kapitalkostenentgelte, Abschreibungen und Zinsen, im Rahmen der Forfaitierungsverträge nicht an die SE|BS sondern von einem städtischen Konto direkt an die Bank gezahlt würden. Herr Erster Stadtrat Geiger stellt klar, dass die Formulierung in der Vorlage gewählt worden sei, da die Kapitalkostenentgelte ursprünglich der SE|BS geschuldet würden und diese lediglich die Forderung in Form einer Forfaitierung abgetreten habe. Die Forfaitierung diene dazu, dass die SE|BS als Dienstleister die günstigen Finanzierungskonditionen einer Kommune nutzen könne.

Reduzieren

Beschluss:

 

„Die als Anlage 2 beigefügte Zehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Braunschweig (Abfallentsorgungsgebührensatzung) wird beschlossen."

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: Dafür: 10, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise