Rat und Stadtbezirksräte
05.11.2015 - 23 Zehnte Satzung zur Änderung der Satzung über di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 05.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Rosenbaum verweist auf die Seite 2 der Vorlage und gibt zu Protokoll, dass die Kapitalkostenentgelte, Abschreibungen und Zinsen, im Rahmen der Forfaitierungsverträge nicht an die SE|BS sondern von einem städtischen Konto direkt an die Bank gezahlt würden. Herr Erster Stadtrat Geiger stellt klar, dass die Formulierung in der Vorlage gewählt worden sei, da die Kapitalkostenentgelte ursprünglich der SE|BS geschuldet würden und diese lediglich die Forderung in Form einer Forfaitierung abgetreten habe. Die Forfaitierung diene dazu, dass die SE|BS als Dienstleister die günstigen Finanzierungskonditionen einer Kommune nutzen könne.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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208,1 kB
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