Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

11.11.2015 - 7.4 Einrichtung eines Parkverbotes und Gehwegbefest...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das unbefestigte ca. 4 m lange Verbindungsteil im Bereich der Grasseler Straße zwischen den Häusern mit den Hausnummern 90 und 92 wird derzeit als Parkplatz genutzt. Damit müssen Fußgänger auf die Straße ausweichen, wenn sie die Bushaltestelle, den Kindergarten oder den Sportplatz erreichen wollen. Dies führt immer wieder zu Gefahrensituationen, da hinter dem parkenden Auto eine Ausfahrt der Mehrfamilienhäuser und eine Kurve liegt.

 

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Beschluss:

Anregung gem. §94 (3) NKomVG

 

Die Verwaltung wird mit Prüfung folgender Sachverhalte beauftragt:

 

 

a)Einrichtung eines Parkverbotes auf der Grasseler Straße zwischen den Häusern mit den Hausnummern 90 und 92

b)Befestigung des Gehweges in diesem Abschnitt

 

Der Stadtbezirksrat regt einen Ortstermin zur Klärung an.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür  14dagegen  0Enthaltungen  0

Erläuterungen und Hinweise