Rat und Stadtbezirksräte
02.12.2015 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Mi., 02.12.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Weikum vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz und Herr Meißner vom beauftragten Planungsbüro erläutern die Vorlage, begründen die erneute Auslegung und beantworten Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Seitens der Verwaltung sei nicht vorgesehen, die Auslegung noch vor Weihnachten vorzunehmen.
Die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden nach dem vom Rat vorzunehmenden Satzungsbeschluss über die Entscheidung zu ihrem Einwand informiert.
Für die Fahnenmasten werden innenliegende Seilbefestigungen festgesetzt.
Der Werbepylon bleibt weiterhin bis 9,60 m Höhe erlaubt.
Die Lieferzeiten werden in einem Durchführungsvertrag mit möglichen Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen geregelt.
Herr Dr. Kleine-Besten spricht sich für eine vierwöchige Auslegung mit Beginn noch vor Weihnachten aus.
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)
"1.Dem überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Franz-Rosenbruch-Weg", OE 39, sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 4 a (3) Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen.
2.Die Dauer der Auslegung wird gemäß § 4 a (3) Satz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt.
3. Die Bekanntmachung und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans erfolgen erst nach
Ende der Weihnachtsferien 2015.
4. Die Verwaltung wird gebeten, den Personen, die im bisherigen Verfahren Einwendungen
erhoben haben, eine schriftliche Mitteilung über die erneute Auslegung des Bebauungsplans
zukommen zu lassen."
Anlagen zur Vorlage
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520,6 kB
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1,9 MB
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