Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

02.12.2015 - 4 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Alst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dirks vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz stellt die Vorlage vom 12. November 2015 vor.

 

Insbesondere erläutert Frau Dirks die verträgliche Verkehrsbelastung und die Anzahl der privaten Stellplätze, die sich bei ca. 220 Wohneinheiten auf knapp 200 Parkplätze belaufen. Im Bebauungsplan ist vorgeschrieben, dass für Gebäude mit mehr als einer Wohnung 0,9 Einstellplätze je Wohnung hergestellt werden müssen. Zusätzlich ist vorgesehen, dass in den öffentlichen Straßenflächen insgesamt ca. 54 öffentliche Parkplätze angelegt werden. 

 

Das Planverfahren soll im Rat der Stadt im März 2016 beschlossen werden und anschließend kann durch die Nibelungen Wohnbau GmbH mit der Erschließung begonnen werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Ratsherr Bratschke erläutert Frau Dirks, dass bei einer baulichen Nutzung z. B. durch eine Bankfiliale oder einer Bäckerei die Anzahl der Einstellplätze in der Baugenehmigung entsprechend der Art der Nutzung erhöht werden.

 

Herr Bezirksbürgermeister Römer betont, dass der Alsterplatz auf jeden Fall autofrei bleiben soll, damit er weiterhin als Platz der Begegnungen genutzt werden kann.

 

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Beschluss:

„Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Alsterplatz“, HO 51, sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.“

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

13 dafür    0 dagegen    0 Enthaltungen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise