Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.12.2015 - 2 Zuweisung von Flüchtlingen in Braunschweig 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dybowski vom Sozialreferat stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation das Standortkonzept der Flüchtlingsunterbringung in Braunschweig vor und erläutert die Vorlage Nr. 15-01259 vom 27.11.2015.

 

Aktuell berichtet Herr Dybowski, dass das Nds. Innenministerium mitgeteilt hat, dass bis Ende März 2016 437 Flüchtlinge der Stadt Braunschweig zugewiesen werden. Die Zuweisung der Flüchtlinge beginnt ab dem 1. Januar 2016 mit chentlich etwa 30 Flüchtlingen.

 

Entsprechend wurde bereits mit dem Umbau der Sporthalle Naumburgstraße begonnen, damit diese Immobilie als Erstaufnahmeeinrichtung Anfang Januar 2016 genutzt werden kann. Als nächstes wird die Sporthalle Watenbüttel und die Sporthalle Moselstraße für eine Unterbringung hergerichtet. Ziel der Verwaltung ist es, die Unterbringung der Flüchtlingen in den Sporthallen so wenig wie nötig und so kurz wie möglich zu nutzen.

 

Herr Bezirksbürgermeister Römer verliest seinen 10. Brief zu Flüchtlingen in der Weststadt, der als Anlage zum Protokoll beigefügt ist. Insbesondere wird die Tatsache kritisiert, dass die Weststadt nun mit zwei „vorübergehenden“ Flüchtlingseinrichtungen (Rotation und Sporthalle Moselstraße) in das Kommunalwahljahr gehen wird. Herr Dybowski berichtet, dass die Verwaltung mit Hochdruck daran arbeitet, dass die Rotation entlastet und auch weiterhin nach anderen Immobilien gesucht wird, die für eine kurzfristige Unterbringung als Alternative zu der Unterbringung in Sporthallen, insbesondere der Sporthalle Moselstraße, in Frage kommen könnten.    

 

Herr Ratsherr Bratschke lt die Belastung zweier Standorte in der Weststadt auch für unglücklich und fragt nach dem Sachstand des Standortes des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes als mögliche Erstaufnahmeeinrichtung. Herr Dybowski berichtet, dass es sich abzeichnet, dass das Gebäude des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes für die Dauer von maximal einem Jahr (2017 soll dort die Landesschulberde einziehen) als kommunale Erstaufnahme für etwa 200 Personen genutzt werden könnte. Eine abschließende Prüfung steht jedoch noch aus.  

 

Auf Anfrage von Herrn Hain, ob weitere Standortplanungen in der Weststadt vorliegen, berichtet Herr Dybowski, dass das aktuell nicht der Fall ist.

 

Frau Wieczorek spricht sich für die weitere Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in der Rotation aus, solange nicht andere geeignete Unterkünfte zur Verfügung stehen.

 

Auf Anfrage von Frau Wieczorek, ob die dezentralen Unterkünfte auch dreigeschossig gebaut werden könnten, informiert Herr Dybowski, dass die Planungen bewusst zweigeschossig geplant worden, damit die Unterkünfte von der Belegungszahl nicht zu groß werden.

 

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass die Vorlage am 10. Dezember 2015 nun auch im Sportausschuss beraten wird.

 

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Beschluss:

A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.

 

Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt, zugestimmt.

 

B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet). Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 500) entstehen.

 

C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.

 

Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer gesonderten Vorlage.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

14 dafür    0 dagegen    1 Enthaltung   

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise