Rat und Stadtbezirksräte
09.12.2015 - 10 Zuweisung von Flüchtlingen in Braunschweig 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hanke
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 09.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Warnecke erläutert das Konzept anhand einer Beamerpräsentation und verdeutlicht, dass bei dem Konzept von 16 Standorten die in der Vorlage dargestellte Phase 2 betrachtet werde. Herr Warnecke betont, dass bei der Standortsuche keine Auswirkungen auf das Wohnraumversorgungskonzept und andere potentielle Wohnungsstandorte erfolgen solle.
Stadtbaurat Leuer erläutert, dass die Gebäude angelehnt an das Bremer Modell geplant werden sollen. Es gäbe unterschiedliche Module sowohl für die Unterbringung von Alleinreisenden als auch für die Unterbringung von Familien. Darüber hinaus sollen Gemeinschaftsräume in unterschiedlicher Größenordnung errichtet werden.
Ratsherr Schicke-Uffmann nimmt Bezug auf die Nutzung des Kreiswehrersatzamtes. Stadtbaurat Leuer teilt mit, dass die Frage, in welcher Phase das Kreiswehrersatzamt für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werde, noch geklärt werde. Nach der ersten Bewertung sei es sowohl für die Phase 2 als auch als Erstaufnahmeeinrichtung geeignet. Auf Nachfrage von Ratsherrn Hinrichs erklärt Stadtbaurat Leuer, dass geplant sei, an diesem Standort 200 Personen unterzubringen.
Ratsherr Manlik befürwortet die Konzeption der dezentralen Unterbringung. Aus Sicht von Ratsherrn Manlik müsse jedoch die Berechnungsgrundlage für die Zuteilungsrate von Flüchtlingen durch das Land Niedersachsen konkretisiert werden.
Ratsherr Kühn und Ratsfrau Palm begrüßen die Vorlage und die erfolgte Beteiligung der Öffentlichkeit und der politischen Gremien. Ratsfrau Palm erklärt, dass die Stadt Braunschweig wegen des Standortes einer Landesaufnahmebehörde bislang nicht für eine weitere dezentrale Verteilung von Flüchtlingen in Anspruch genommen worden sei. Aufgrund des starken Zustroms von Flüchtlingen würde diese Regelung jedoch nicht mehr greifen.
Hinsichtlich der Nutzung von Sporthallen weist Ratsfrau Palm darauf hin, dass eine alternative Nutzung für die betroffenen Vereine gefunden werden müsse. Auf Frage von Ratsherrn Hinrichs teilt Stadtbaurat Leuer mit, dass die Verweilzeit in den Sporthallen so gering wie möglich gehalten werden solle. Es werde auch nach Alternativen für Erstaufnahmestandorte gesucht.
Ratsherr Dr. Plinke befürwortet die Vorlage. Ratsherr Herlitschke begrüßt die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen und die gleichmäßige Verteilung der Standorte auf das gesamte Stadtgebiet. Bei Belegungszahlen von 50 – 100 Personen würde es sich nicht um Massenunterkünfte handeln.
Ratsfrau Ohnesorge betont, dass in erster Linie die Akzeptanz in der Bevölkerung für das Konzept geschaffen werden müsse.
Auf Frage von Stadtbezirksratsbürgermeister Graffstedt bestätigt Stadtbaurat Leuer, dass auch nach dem heutigen Beschluss durch den Planungs- und Umweltausschuss noch die Anregungen in den weiteren Stadtbezirksratssitzungen berücksichtigt würden. Zur Sitzung des Rates am 21. Dezember 2015 werde eine Ergänzungsvorlage eingebracht, die alle Hinweise aus den politischen Gremien und der erfolgten Bürgerbeteiligung würdige.
Aus Sicht von Ratsherrn Manlik könnten im Ergebnis keine Änderungswünsche der politischen Gremien zum Standortkonzept mehr berücksichtigt werden.
Ratsherr Dr. Büchs bemängelt, dass heute ein Beschluss gefasst werden solle, ohne die Ergebnisse aus allen Stadtbezirksräten zu kennen. Aus diesem Grund werde er sich der Stimme enthalten.
Ratsherr Herlitschke betont, dass sich der Planungs- und Umweltausschuss mit dem heutigen Beschluss nicht über die Entscheidungen der noch folgenden Stadtbezirksratssitzungen hinwegsetze.
Nach weiterer Diskussion stellt Ratsherr Dr. Büchs den Antrag, die Vorlage passieren zu lassen.
Hierüber wird wie folgt abgestimmt:
dafür: 4dagegen: 5Enthaltungen: 1
Beschluss:
A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.
Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt, zugestimmt.
B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet). Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 500) entstehen.
C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.
Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer gesonderten Vorlage.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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145,1 kB
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