Rat und Stadtbezirksräte
10.12.2015 - 2 Zuweisung von Flüchtlingen in Braunschweig 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 10.12.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Standorte im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel könnten in einer zweiten Phase in Betracht kommen. Es würden dann alle möglichen Flächen zu prüfen sein. Städtische Flächen stehen dann nicht mehr zur Verfügung. Ob der Stadtbezirk 323 dann betroffen sein wird, ist nicht bekannt.
Frau Mundlos stellt für die CDU-Fraktion folgenden Änderungsantrag:
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)
"Der Stadtbezirksrat 323 bittet die Verwaltung, da er in dieser Phase nicht direkt betroffen ist, mindestens 3 bis 4 Monate, bevor der Stadtbezirk als Standort aktiviert werden soll, einbezogen, informiert und zum Konzept angehört zu werden.
Das gilt sowohl für die Nutzung von öffentlichen Gebäuden als auch für bauliche Maßnahmen als auch für die Nutzung einzelner Wohnungen. Außerdem erwarten wir, dass maximal 100 Flüchtlinge pro Standort untergebracht werden."
Frau Mundlos begründet den Antrag damit, dass gewollt sei, dass die Flüchtlingsunterbringung und deren Integration auf eine größtmögliche Akzeptanz stößt und gut gelingt.
Abstimmungsergebnis:
4 dafür 4 dagegen 0 Enthaltungen
Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Anschließend wird über die eigentliche Vorlage abgestimmt.
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)
A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.
Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt, zugestimmt.
B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet). Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 500) entstehen.
C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.
Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer gesonderten Vorlage.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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145,1 kB
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