Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.12.2015 - 2 Zuweisung von Flüchtlingen in Braunschweig 2016

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für die Fachverwaltung anwesend ist Herr Dybowski. Er stellt in gestraffter Form die Inhalte der Vorlage dar, ohne dezidiert auf die 16 Standorte im Einzelnen einzugehen (im Bereich des Stadtbezirkes Innenstadt ist zunächst keine Flüchtlingsunterkunft vorgesehen). Nach Abschluss seines Vortrages erkundigt sich Herr Beyrich, welche Unterbringungsalternativen vorhanden sind, sobald die Kapazität der jetzt ausgewählten 16 Standorte erschöpft ist. Herr Dybowski teilt hierzu mit, dass dann eine zweite Runde der Standortssuche eröffnet wird. Hier müssen dann auch Grundstücke im Privat- bzw. Drittbesitz sowie möglicherweise ein Immobilienerwerb in Betracht gezogen werden. Bei den aktuellen 16 Standorten handelt es sich um städtische Grundstücke bzw. um solche, auf die ein unmittelbarer Zugriff der Stadt möglich wäre.

 

Auf eine weitere Frage von Herrn Beyrich teilt Herr Dybowski mit, dass die Aufforderung zum Verlassen der Flüchtlingsunterkunft nach Abschluss des Asylverfahrens im Fall einer Anerkennung eher nicht in Betracht kommt, da dann in den meisten Fällen vermutlich Obdachlosigkeit erzeugt würde.

 

Herr Walz erkundigt sich nach der Dauer der Nutzung der Neustadtmühle und des Predigerseminars für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und nach den Verpflichtungen der Behörden gegenüber dieser Flüchtlingsgruppe. Herr Dybowski erklärt hierzu, dass die Dauer der Nutzung beider Räumlichkeiten nicht konkret befristet werden kann. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterzubringen. In allen Fällen wird ein Vormund von Amts wegen bestellt. Dieser sorgt unter anderem dafür, dass ein regelmäßiger Schulbesuch bzw. der Besuch einer Ausbildungsstätte, soweit diese vorhanden ist, stattfindet. Zur Thematik  "Unterbringung der unbegleiteten minderjährige Flüchtlinge" verweist Herr Dybowski auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen 15-01219 vom 3. Dezember 2015, die den Bezirksratsmitgliedern in mehreren Stadtbezirksräten, so auch denen der Innenstadt, zugeschickt wurde.

 

Frau Zander spricht sich sehr anerkennend für die von der Stadt geleistete Vorarbeit und die damit verbundene Transparenz in der Kommunikation des Unterbringungskonzeptes aus und dankt der Verwaltung für die geleistete Arbeit.  Die Dezentralisierung begrüßt sie im Namen der gesamten SPD-Bezirksratsfraktion.

 

Zur mehrfach geäußerten Frage der Nachnutzungsmöglichkeiten erklärt Herr Dybwoski, dass unter anderem die Möglichkeit gesehen wird, Studentenwohnungen in den Gebäuden einzurichten, sobald sie nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen benötigt werden. Auf eine weitere Nachfrage teilt Herr Dybowski mit, dass bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Standorte,soweit möglich, Rücksicht auf gesellschaftliche, familiäre und ethnische Voraussetzungen genommen werden soll. Er betont in diesem Zusammenhang, dass keine Erkenntnisse über die Herkunft und den Familienstand der Flüchtlinge, die Braunschweig zugewiesen werden, existieren.

 

Die mehrfach geäußerte Forderung aus dem Kreis der Bezirksratsmitglieder nach konkreten Integrationsbemühungen der Stadt und der öffentlichen Hand generell beantwortet Herr Dybwoski dahingehend, dass ein Integrationskonzept bis März 2016 erstellt und dann auch publiziert werden soll. Frau Klippert und Herr Beyrich sprechen sich dafür aus, offensiv nach Beschäftigungsmöglichkeiten für die Flüchtlinge in den Asylbewerberunterkünften zu forschen, da hierdurch der Zufriedenheitsgrad insbesondere bei einer längeren Aufenthaltsdauer erhöht werden kann.

 

Auf eine entsprechende Nachfrage hin teilt Herr Dybowski mit, dass die von der Stadt verpflichteten Sicherheitsdienste bzw. deren Personal auf politisch radikale Vorbelastungen untersucht werden sollen. Darüber hinaus bemüht man sich um die Akquisition von weiblichen Sicherheitspersonen, da diese eine höhere Akzeptanz insbesondere bei der weiblichen Klientel der Flüchtlinge haben werden.

 

Herr Walz erkundigt sich nach der Diskrepanz zwischen den im Beschluss genannten 500 unterzubringenden Flüchtlingen im Kreiswehrersatzamt Grünewaldstraße zu den jetzt mündlich vorgetragenen 200. Herr Dybowski erklärt dazu, dass die Verwaltung zur Ratssitzung am 21. Dezember 2015 eine Ergänzungsvorlage anfertigen wird, in der die Korrektur auf maximal 200 Personen aufgenommen und begründet wird. Ein Änderungsantrag ist daher entbehrlich.

 

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Beschluss:

A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.

 

Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt, zugestimmt.

 

B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet). Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 500) entstehen.

 

C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.

 

Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer gesonderten Vorlage.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8   dafür0 dagegen1   Enthaltung

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise