Rat und Stadtbezirksräte
17.12.2015 - 2 Zuweisung von Flüchtlingen in Braunschweig 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hanke
- Datum:
- Do., 17.12.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Schrader möchte folgende Protokollnotiz in das Protokoll aufnehmen lassen:
Wird der "Wall" dauerhaft erhalten bleiben?
In der Vorlage ist von ca. 100 Personen, die dort wohnen sollen, die Rede. Die Aussage "ca. 100" muss gestrichen werden.
Die Grundschule Stöckheim ist keine Ganztagsschule, obwohl der Stadtbezirksrat dieses schon lange gefordert hat. Wie soll die Grundschule nachmittags genutzt werden?
Die Zuwegung zu der Flüchtlingsunterkunft muss vom Mascheroder Weg her erfolgen.
Die Sozialarbeiter sind nur bis Freitag vor Ort. Hier muss eine andere Regelung geschaffen werden.
Die Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung, die die Stadt Braunschweig erbringen muss, soll erst ab 2018 erfolgen. Dies ist zu spät, auch hier ist eine andere Regelung herbeizuführen.
Frau Lavon gibt folgende Erklärung der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Protokoll:
Der Stadtbezirksrat 211 unterstützt uneingeschränkt die aktuell geplanten Maßnahmen der Stadtverwaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen in Stöckheim.
Darüber hinaus wird der Stadtbezirksrat darauf hinwirken, dass jegliche Formen von Rassismus und Intoleranz in Stöckheim und Leiferde nicht geduldet und unterbunden werden.
Der Stadtbezirksrat bittet alle Mitbürgerinnen und Mitbürger diesen Beschluss mitzutragen und durch Zivilcourage und Engagement dafür Sorge zu tragen, dass Rassismus und Intoleranz in unserem Stadtteil keine Chance haben. Gemeinsam mit den Kirchen, den Vereinen und anderen Organisationen wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dass die Flüchtlinge bei uns schnell erfolgreich integriert werden.
Wenn viele von uns dabei mitmachen und sich einbringen, wird dies auch gelingen. Wir rufen Sie auf, Partei zu ergreifen und nicht wegzusehen, wenn sich in unserer Mitte Menschen rassistisch und intolerant verhalten.
Unser Dank gilt allen Freiwilligen und ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern, die sich bisher für eine Integration der neuen Mitbürger engagiert haben und in Zukunft einsetzen werden.
Siehe Einwände zum Protokoll in der Sitzung am 7. Januar 2016.
Beschluss: (Anhörung gem § 94 Abs. 1 NKomVG)
A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.
Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt, zugestimmt.
B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet). Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 500) entstehen.
C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.
Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer gesonderten Vorlage.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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145,1 kB
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