Rat und Stadtbezirksräte
18.12.2015 - 3 Zuweisung von Flüchtlingen in Braunschweig 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Fr., 18.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 9:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu Beginn der Beratungen schlägt der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake vor, den Themenkomplex der Punkte 3 bis 5 zur Unterbringung von Flüchtlingen gemeinsam zu behandeln. Außerdem solle die Debatte möglichst auf den Finanz- und Personalbereich beschränkt bleiben.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Schicke-Uffmann, ob beabsichtigt sei, die neu geschaffenen Planstellen insbesondere im FB 65 befristet auszuschreiben, erklärt Herr Sack, dass keine Befristungen vorgesehen seien, da es aufgrund der großen Nachfrage derzeit ohnehin schwierig sei, geeignetes Personal zu finden. Ein evtl. entstehender temporärer Personalüberhang in diesem Bereich, könne durch eine Verringerung der Vergabequote bzw. durch Altersfluktuation kompensiert werden. Ratsherr Schicke-Uffmann bittet ergänzend die Verwaltung zur Verwaltungsausschusssitzung am 21.12.2015 durch Herrn Stadtbaurat Leuer um Darstellung, welche Prioritäten aufgrund der Planung und des Baus der Flüchtlingsunterkünfte in der Hochbauverwaltung gesetzt werden würden. Bürgermeisterin Ihbe fragt, wie die Verwaltung beabsichtige neu einzustellendes Personal auf die Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen vorzubereiten und ob geplant sei, die zunächst in Sporthallen untergebrachten Flüchtlinge durch Fachkräfte zu betreuen. Herr Sack verweist darauf, dass die Stellen mit entsprechender Qualifikation ausgeschrieben würden. Darüber hinaus sei eine Durchmischung von neu einzustellenden und in diesem Bereich bereits erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorgesehen. Eine belastbare Aussage, ob alle ausgeschriebenen Sozialarbeiterstellen besetzt werden können, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Ratsherr Heere bittet um Erläuterung, welche Personalschlüssel für die Berechnung der Planstellen im FB 50 zugrundgelegt wurden. Herr Sack teilt mit, dass für die Sozialarbeiter/-innen der Schlüssel bei 1:100 und bei den Hausmeister/-innen der Schlüssel bei 2,5 Stellen pro Turnhalle bzw. 1 Stelle pro fester Unterkunft liege.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Heere berichtet Herr Erster Stadtrat Geiger über die Systematik der Kostenerstattungen vom Land. Es werde zur Ratssitzung noch eine Aktualisierung der Übersicht in Anlage 2 (zu TOP 3) erstellt. Die bisher angegebene Pauschale vom Land habe sich nicht verändert. Es gebe jedoch neue Erkenntnisse bezüglich der Vorgaben vom Land zur Buchungssystematik. Außerdem werde fortan für 2016 nicht mehr mit 500 sondern mit 750 Flüchtlingen gerechnet. Zur Aufkündigung des Städtetages nach den Verhandlungen über die Erstattungen erläutert er, dass sich für die großen Städte und stark verdichtete kleinere Städte ein Problem ergebe, da die Erstattungen pro Flüchtling für alle Kommunen gleich hoch seien, die Kosten in diesen Städten jedoch höher als in den restlichen Kommunen. In Braunschweig rechne man mit 15.000 Euro jährlichem Aufwand pro Flüchtling, in Hannover sogar mit 20.000 €. Beispielsweise seien die Gesundheitskosten sehr unterschiedlich und teuer zu behandelnde Fälle würden insbesondere in Unikliniken und Kliniken der Maximalversorgung in großen Städten behandelt. Bei der Finanzausgleichsumlage sei eine Einwohnergewichtung enthalten. Eine Erstattung der Flüchtlingskosten nach einer solchen Systematik würde gerechter sein. Ratsherr Heere erklärt hierzu, dass er dieses Ansinnen vollumfänglich unterstütze, der Landtag allerdings zunächst eine Entscheidung getroffen habe, da sonst keine rechtssichere Regelung existiert hätte. Für die Zeit ab dem Jahr 2017 sollte eine bessere Regelung für Städte gesucht werden.
Zur der Vorlage zu TOP 5 erklärt Herr Schlimme, dass das Ziel der Vorlage sei, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung herzustellen, insbesondere im Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung für 2016. Es sollten jetzt schon Budgets geschaffen werden, auf die jederzeit zurückgegriffen werden könne. Zu der außerplanmäßigen Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung für 2016 verliest Herr Schlimme aufgrund einer Nachfrage aus der VA-Sitzung vom 15. Dezember 2015 die Gründe, warum die zur Deckung angebotenen Verpflichtungsermächtigungen in 2015 nicht mehr benötigt werden.
Beschluss:
A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.
Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt, zugestimmt.
B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet). Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 500) entstehen.
C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.
Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer gesonderten Vorlage.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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145,1 kB
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