Rat und Stadtbezirksräte
10.12.2015 - 9 Zuweisung von Flüchtlingen in Braunschweig 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sportausschusses
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 10.12.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Erster Stadtrat Geiger erläutert die Bemühungen der Verwaltung andere Gebäude für die Erstaufnahme durch die Stadt in großen Unterkünften (Phase 1) zu erschließen. Insbesondere die Verhandlungen mit privaten Eigentümern gestalten sich schwierig.
RH Graffstedt begrüßt, dass die Vorlage noch ergänzend auf die Tagesordnung genommen wurde, weil das Thema vor allem durch die aktuellen Einlassungen der Sportvereine TSV Völkenrode und TSV Watenbüttel auch für den Sportausschuss von Bedeutung ist.
Die Verwaltung erläutert die kurzfristigen Maßnahmen, mit denen die in den Sporthallen Naumburgstraße und Watenbüttel wegfallenden Nutzungsstunden zunächst für die im Wettkampfbetrieb höherklassig angesiedelten Mannschaften (Boxen - Box-Club 72, Tischtennis - TSV Watenbüttel und Basketball - TSV Völkenrode) kompensiert werden sollen und verweist auf den Dialog, in dem man sich bereits mit den Vereinen befindet. Bislang können den Vereinen Lösungen aufgezeigt werden, die den Sportbetrieb sicherstellen auch wenn sie zu Einschränkungen führen. Die Verwaltung hat bereits mit allen betroffenen Vereinen Kontakt aufgenommen. Auch bei den Sportvereinen untereinander ist eine Hilfestellung festzustellen. Erster Stadtrat Geiger stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Verwaltung in dieser Notsituation an Informationen gelangt, die man in anderen Fällen erst durch langwierige Untersuchungen hätte erlangen können. Das Zusammenrücken der Vereine verdeutlicht, dass Hallenkapazitäten effizienter genutzt werden können.
RH Graffstedt stellt fest, dass die in einem aktuell veröffentlichten Presseartikel aufgeführten Probleme des TSV Watenbüttel, bereits alle bekannt und in Bearbeitung und teils gar nicht mehr zutreffend sind. Im Ausschuss wird teilweise Unverständnis für die Art und Weise der Kommunikation der Vereinsvertreter vom TSV Watenbüttel und TSV Völkenrode geäußert. Erster Stadtrat Geiger zitiert in diesem Zusammenhang ein E-Mail des 1. Vorsitzenden des TSV Völkenrode, um auch den scharfen Unterton des Vereins in der bisherigen Kommunikation herauszustellen. Bei den verbleibenden Problemen der Nutzer der Sporthalle Watenbüttel handelt es sich nahezu ausschließlich um Thematiken, die anderen Hallennutzern innerhalb des vergleichbar kleinen Stadtgebietes im Rahmen einer gewissen Flexibilität zugemutet werden.
Vorsitzender RH Wendroth zeigt Unverständnis über die Art und Weise, wie der Stadt Braunschweig Flüchtlinge angekündigt werden. Er erklärt für die CDU-Fraktion, dass man der Vorlage so keine Zustimmung erteilen kann und es beabsichtigt ist, für die Ratssitzung einen Änderungsantrag zu stellen.
Der Ausschuss fasst folgende
Beschlussempfehlung:
A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.
Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt, zugestimmt.
B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet). Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 500) entstehen.
C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.
Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer gesonderten Vorlage.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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145,1 kB
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