Rat und Stadtbezirksräte
10.02.2016 - 5.1.1 TOP Ö 5 Planung und Bau der Stadtstraße Nord (z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1.1
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 10.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Herlitschke nimmt Bezug auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und geht auf einige Punkte ein. Die Stadtstraße Nord solle nicht zur Kreisstraße sondern zu einer Gemeindestraße mit Erschließungsfunktion für die Anlieger ausgebaut werden. Außerdem solle der Radverkehr auf der Stadtstraße Nord entsprechend den ursprünglichen Planungen und den Hinweisen des ADFC auf einem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn und nicht auf einem Fahrradweg geführt werden. Der Beschluss über die Vorlage solle auf die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 02. März 2016 vertagt werden.
Herr Pottgießer stellt anschließend die Planung der Stadtstraße Nord ausführlich und umfassend anhand des im Sitzungssaal ausgehängten Planes vor.
Stadtbaurat Leuer geht auf die umfangreiche und frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit ein, die in Bezug auf die Errichtung der Stadtstraße erfolgt sei. Stadtbaurat Leuer erläutert, dass sich die zu erwartenden Verkehrsmengen seit dem vom Verwaltungsausschuss im Jahr 2013 beschlossenen Rahmenplan nicht verändert hätten.
In Bezug auf den Wunsch eines teilweisen Ausbaus erläutert Stadtbaurat Leuer, dass ein vorläufiger Verzicht des Abschnitts zwischen Mittelweg und Hamburger Straße nicht umsetzbar sei. Auf dem Mittelweg würden sich dadurch Verkehrsbelastungen ergeben, die nicht tragbar wären.
Herr Benscheidt geht auf die einzelnen Punkte des Antrages der Fraktion Bündnis/Die Grünen ein und erläutert ausführlich, warum die Verwaltung an der bisherigen Planung festhalte. Hinsichtlich der Erschließungsbeiträge erläutert Herr Benscheidt, dass die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung gesetzeskonform nicht möglich sei, da es sich beitragsrechtlich bei der Stadtstraße Nord eindeutig um eine Ersterschließung im Sinne der § 127 ff. Baugesetzbuch handele. Straßenausbaubeiträge nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz i. V. m der Straßenausbaubeitragssatzung können nur für die Erneuerung, Verbesserung, Herstellung und Erweiterung von öffentlichen Straßen erhoben werden, für die höherrangiges Bundesrecht (hier: Erschließungsbeitragsrecht) nicht greife. Bei der Entscheidung, ob das Erschließungsbeitragsrecht für die erstmalige Herstellung einer öffentlichen Erschließungsanlage anzuwenden sei, sei nicht relevant, ob die beitragspflichtigen Grundstücke durch eine oder mehrere Straßen bereits erschlossen seien. Das Erschließungsbeitragsrecht enthalte Regelungen über Stundung, Ratenzahlung etc. Diese Regelungen zu Sonderfällen würden geprüft und im Einzelfall angewendet.
Ratsfrau Palm kritisiert, dass durch den Antrag die über drei Jahre erfolgte Planung der Stadtstraße in mehreren Punkten nunmehr kurzfristig geändert werden solle.
Ratsherr Dr. Büchs befürwortet den Antrag. Er macht darauf aufmerksam, dass es sich bei der Straße und eine Erschließungsstraße und nicht um eine Durchgangsstraße handele. Aus Sicht von Ratsherrn Dr. Büchs habe sich die Verkehrsentlastung auf der Siegfriedstraße durch das VW-Logistikzentrum erheblich reduziert, sodass es hierfür keiner Entlastung bedürfe.
Auf Frage von Ratsherr Dr. Büchs teilt Herr Pottgießer mit, dass die beengte Verkehrsführung im Bereich der Einmündung der Wodanstraße nur vorübergehend sei. Nach dem endgültigen Ausbau der Stadtstraße sei eine ausreichende Straßenbreite auch für sich begegnende Busse vorhanden.
Aus Sicht von Ratsherrn Dr. Plinke sei auch eine Radverkehrsführung auf einem Radfahrstreifen realisierbar. Stadtbaurat Leuer betont, dass auch aus städtebaulichen Aspekten die vorgestellte Lösung über einen Radverkehrsweg deutlich besser sei.
Ratsherr Manlik befürwortet die Radverkehrslösung in Form eines Radweges. Ratsherr Manlik weist auf die Verbindungsfunktion der Stadtstraße hin. Ratsherr Manlik kritisiert, dass die vorgelegte Planung durch den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geändert werden solle.
Nach weiterer Diskussion wird die Sitzung für zehn Minuten unterbrochen.
Im Anschluss spricht sich der Ausschuss dafür aus, über die Punkte 1 bis 3 des Antrages in umgekehrter Reihenfolge einzeln abzustimmen.
Beschluss:
3. Die Stadtstraße Nord wird nicht zu einer Kreisstraße, sondern eine Gemeindestraße mit Erschließungsfunktion für die Anlieger. Für die Umlage der Kosten wird die Straßenausbaubeitragssatzung angewendet. Unbillige Härten sind entsprechend § 15 dieser Satzung zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 3dagegen: 8Enthaltungen: 0
Beschluss:
2. Die Planung der Stadtstraße Nord ist bis dahin wie folgt zu überarbeiten:
a. Es sind die zu Grunde zu legenden Verkehrsmengen und ihre Herkunft (Verlagerung von anderen Straßen, Quell- und Zielverkehr) darzustellen. Dies ist für die einzelnen Abschnitte der Stadtstraße Nord jeweils separat nachzuweisen. Die Schwankungsbreiten, die durch eine "Pförtnerung" zu erzielen sind, sind ebenfalls darzustellen.
b. Der Radverkehr auf der Stadtstraße Nord soll entsprechend den ursprünglichen Planungen (s. Drucksache 17336/14) und den Hinweisen des ADFC (s. Anlage 1) auf einem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt werden.
c. Die Einmündung der Stadtstraße Nord in den Bienroder Weg ist so umzugestalten, dass die bestehenden Bäume am Bienroder Weg erhalten werden. Dabei sind die Vorschläge der Initiative "MoVeBS" ("Mobilität und Verkehr in Braunschweig") zu berücksichtigen (s. Anlage 2).
d. Auf den Bau des Abschnitts zwischen Mittelweg und Hamburger Straße wird vorerst verzichtet, die Verkehrsentwicklung wird beobachtet und nach Bedarf durch den Planungs- und Umweltausschuss eine neue Entscheidung herbeigeführt.
e. Der Anschluss der Stadtstraße Nord an den Mittelweg ist entsprechend den zumindest vorläufig geringeren Verkehrsmengen reduziert zu gestalten.
f. Die Kreuzung der Stadtstraße Nord mit der Spargelstraße ist als aufgepflasterter Platz mit Aufenthaltsqualität für Fußgänger/innen zu gestalten.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 3dagegen: 4Enthaltungen: 4
Beschluss:
1. Der Beschluss über die Planung und den Bau der Stadtstraße Nord wird auf die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 02.03.2016 vertagt.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 6dagegen: 5Enthaltungen: 0
Der Planungs- und Umweltausschuss wird gebeten, zu beschließen:
1. Der Beschluss über die Planung und den Bau der Stadtstraße Nord wird auf die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 02.03.2016 vertagt.
2. Die Planung der Stadtstraße Nord ist bis dahin wie folgt zu überarbeiten:
a. Es sind die zu Grunde zu legenden Verkehrsmengen und ihre Herkunft (Verlagerung von anderen Straßen, Quell- und Zielverkehr) darzustellen. Dies ist für die einzelnen Abschnitte der Stadtstraße Nord jeweils separat nachzuweisen. Die Schwankungsbreiten, die durch eine "Pförtnerung" zu erzielen sind, sind ebenfalls darzustellen.
b. Der Radverkehr auf der Stadtstraße Nord soll entsprechend den ursprünglichen Planungen (s. Drucksache 17336/14) und den Hinweisen des ADFC (s. Anlage 1) auf einem Radfahrstreifen auf der Fahrbahn geführt werden.
c. Die Einmündung der Stadtstraße Nord in den Bienroder Weg ist so umzugestalten, dass die bestehenden Bäume am Bienroder Weg erhalten werden. Dabei sind die Vorschläge der Initiative "MoVeBS" ("Mobilität und Verkehr in Braunschweig") zu berücksichtigen (s. Anlage 2).
d. Auf den Bau des Abschnitts zwischen Mittelweg und Hamburger Straße wird vorerst verzichtet, die Verkehrsentwicklung wird beobachtet und nach Bedarf durch den Planungs- und Umweltausschuss eine neue Entscheidung herbeigeführt.
e. Der Anschluss der Stadtstraße Nord an den Mittelweg ist entsprechend den zumindest vorläufig geringeren Verkehrsmengen reduziert zu gestalten.
f. Die Kreuzung der Stadtstraße Nord mit der Spargelstraße ist als aufgepflasterter Platz mit Aufenthaltsqualität für Fußgänger/innen zu gestalten.
3. Die Stadtstraße Nord wird nicht zu einer Kreisstraße, sondern eine Gemeindestraße mit Erschließungsfunktion für die Anlieger. Für die Umlage der Kosten wird die Straßenausbaubeitragssatzung angewendet. Unbillige Härten sind entsprechend § 15 dieser Satzung zu vermeiden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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47,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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