Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.02.2016 - 2 Anmietung des Büro- und Betriebsgebäudes Saarbr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nachdem Herr Bezirksbürgermeister Dölz kurz die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates für das Gebäude Saarbrückener Straße 263 erläutert hat, bittet Herr Heilmann, Fachbereich 20, Abt. Liegenschaften, zunächst um Entschuldigung für die Kurzfristigkeit der Beteiligung des Bezirksrates und stellt anschließend die Verwaltungsvorlage vor. Mit dem Eigentümer des Gebäudes Saarbrückener Straße 263 wurde kurzfristig Einigkeit erzielt, um in dem ehemaligen Bürogebäude einen Standort zur Erstaufnahme von Flüchtlingen einzurichten. Dazu bedarf es einiger Umbaumaßnahmen, die seitens des Vermieters durchgeführt werden und bis April abgeschlossen sein sollen. Er verweist insbesondere noch einmal darauf, dass die Nutzung des Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen dazu dienen soll, nicht noch weitere Sporthallen hierfür verwenden zu müssen. Frau Becker, Fachbereich 50, Koordinatorin für die Flüchtlingsunterbringung, ergänzt hierzu, dass ca. 150 Personen in dem Gebäude untergebracht werden sollen. Dieses Gebäude ist insbesondere deshalb gut geeignet, weil es mit „richtigen" Zimmern ausgestattet ist und weitere Räumlichkeiten für Gruppenarbeit und Integrationsprojekte zur Verfügung stehen werden.

 

Aufgrund der Fragen von Herrn Kubsda nach der monatlichen Miethöhe, möglichen weiteren nutzbaren Gebäuden und der Versicherungssituation sieht sich Herr Bezirksbürgermeister Dölz veranlasst, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Da keine Zuhörer anwesend sind, erheben sich hiergegen keine Einwände.

 

Anschließend erläutert Herr Heilmann, dass die monatliche Grundmiete inklusive Mehrwertsteuer 7,14 €/qm beträgt und somit rd. 11.695 € monatlich bei einer Mietfläche von 1.638 qm zu zahlen sind. Die Kosten für den Umbau schätzt der Vermieter auf 450.000 €. Diese Umbaukosten werden in der festen Vertragslaufzeit von fünf Jahren durch einen Mietaufschlag von maximal 4,58 €/qm abgegolten. Bei eventuell niedrigeren Umbaukosten verringert sich der Aufschlag entsprechend. Die monatliche Mietkostenbelastung kann sich somit auf höchstens 19.200 € belaufen. Grund für die Umbaumaßnahmen sind insbesondere nutzerspezifische Einbauten wie Sanitäranlagen etc.

 

Sonstige Betriebs- und Heizkosten fallen in dem üblichen und teilweise verbrauchsbedingten Umfang an. Die Miethöhe ist nach Lage und Gebäudezustand angemessen.

 

Nach diesen Erläuterungen berichtet Herr Dölz kurz von einem Gespräch bei der Sozialdezernentin Fr. Dr. Hanke, wo für den Stadtbezirk 310 sowohl die mögliche Unterbringung im Gebäude Saarbrückener Straße 263, als auch eine Unterbringung von bis zu 300 Flüchtlingen  in Leichtbau-Wohneinheiten auf dem Harz- und Heide-Gelände in Erwägung gezogen wurde. Unter Berücksichtigung des Standortes in der gartenstadt könnten somit bis zu 500 Flüchtlinge im Stadtbezirk untergebracht werden. Herr Dölz betont, dass er in diesem Gespräch eindringlich auf die bestehende und allseits bekannte Situation im Stadtbezirk Westliches Ringgebiet hingewiesen hat.

 

Auf eine entsprechende Frage erläutert Herr Heilmann anschließend, dass eine Bebauungsplanänderung für die Errichtung der Wohneinheiten zur Flüchtlingsunterbringung aufgrund der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht erforderlich ist. Eine Konkurrenz mit einer normalen Wohnbebauung findet nicht statt. Frau Becker ergänzt hierzu, dass an allen Standorten ein Sicherheitsdienst, der rund um die Uhr anwesend sein wird, sowie sozialpädagogische Betreuung und auch der Einsatz eines Hausmeisters vorgesehen sind.

 

Aus Reihen des Stadtbezirksrates erfolgen weitere Fragestellungen, die insbesondere die Sicherheit (Polizeipräsenz), die Frage nach weiteren Standorten in anderen Stadtbezirken (Kreiswehrersatzamt, Standortkonzept) und mögliche Nachnutzungsrechte (z. B. Gebäude Saarbrückener Straße 263) betreffen.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen aus allen Fraktionen, die die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung im Wesentlichen unterstützen, stellt Herr Bezirksbürgermeister Dölz die Vorlage zur Abstimmung.

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Beschluss:

„Einer Anmietung des Büro- und Betriebsgebäudes Saarbrückener Straße 263 nach Umbau zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren wird zugestimmt."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

13   dafür0   dagegen0   Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise