Rat und Stadtbezirksräte
07.03.2016 - 6.1 Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Inte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Interfraktioneller Antrag im Stadtbezirk 114
- Datum:
- Mo., 07.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Koordinierungsstelle des Stadtbezirksrates soll auf der lokalen Ebene des Bezirkes 114 unter Einbeziehung der ansässigen Vereine und Institutionen den Unterstützungsbedarf erfassen und nach einer Situationsanalyse ein lokales Handlungskonzeptes erstellen.
Dazu gehört z.B. die Aufnahme von ehrenamtlichen Tätigkeitsprofilen (Kirchengemeinden, Institutionen und Vereine), die eine Unterstützung von Flüchtlingen anbieten (wollen) und Ehrenamtliche dafür zur Verfügung stellen, bzw. noch suchen.
Die Koordinierungsstelle sieht sich als Ansprechpartner für bürgerschaftliches Engagement zugunsten von Flüchtlingen und Migranten auch im Kontakt mit politischen aber auch wirtschaftlichen Verantwortungsträgern.
Es ist nicht Aufgabe der Koordinierungsstelle kommunale und soziale Verpflichtungen der Stadt Braunschweig zu übernehmen. Die Grenzen werden dort liegen, wo andere Dienste, Einrichtungen oder Angebote (z.B. „Freiwilligenagentur Braunschweig“) bereits vorhanden sind und genutzt werden, denn die Koordinierungsstelle wird nicht in Konkurrenz gehen, sondern zusätzliche Hilfe anbieten.
Ein weiteres Ziel der Koordinierungsstelle ist es, die lokalen Integrationsaufgaben zu bündeln und Netzwerkstrukturen mit allen beteiligten Akteuren aufzubauen.
Die Koordinierungsstelle wird zunächst mit einer ehrenamtlich tätigen Person besetzt. Das Auswahlverfahren und die Besetzung erfolgt per Mehrheitsbeschluss durch die Mitglieder des Bezirksrates 114. Anfallende Verwaltungskosten (wie z.B. Porto, Telefon Büromaterial) werden vom Etat des Bezirksrates erstattet. Der/die Koordinator/in ist dem Bezirksrat zur regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet. Die Person kann jederzeit vom Bezirksrat durch Mehrheitsbeschluss der Aufgabe entbunden werden.
