Rat und Stadtbezirksräte
01.03.2016 - 4 Flüchtlingsunterkünfte in Ölper und Hondelage O...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 01.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer erläutert die zur Beschlussfassung stehenden Kosten. Er weist auf die Schwierigkeiten konkreter Kostenermittlungen und Wirtschaftlichkeitsvergleiche insbesondere bei kleineren Standorten hin. Zudem sei mit Marktschwankungen von bis zu 25 % zu rechnen. Der Standort Rüningen für 50 Personen befinde sich noch in der Prüfung.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Sommerfeld stellt Stadtbaurat Leuer die planungsrechtliche Zulässigkeit und Nutzungsdauer bzw. Nachnutzungsmöglichkeit von Flüchtlingsunterkünften im Innen- und Außenbereich dar. Die Standorte Rautheim und Stöckheim seien nur befristet nutzbar. Bei befristeten Standorten käme eher eine mobile Bauweise, z.B. eine Container-Lösung, in Betracht.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Kühn stellt Stadtbaurat Leuer die voraussichtlichen Zeitschienen dar. Rund 4 bis 6 Wochen nach der Objekt- und Kostenfeststellung erfolge die Ausschreibung mit anschließender Vergabeentscheidung. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung orientiere sich am Maßstab des Standorts für 100 Personen, sei jedoch auch von der konkreten Nutzungsdauer abhängig. Es werde angestrebt, dass die Kosten der kleineren Standorte nicht unverhältnismäßig über diesen Kosten liegen.
Stadtbaurat Leuer beantwortet weitere Einzelfragen zur Nutzung von Baumärkten als Flüchtlingsunterkunft, zur Bauvorbereitung des Standorts Mendelssohnstraße sowie zu den angesetzten Kostenspannen und zum Marktverhalten.
Ratsherr Maul hinterfragt die Nutzungsdauer des Standorts Flachsrottenweg. Ausweislich der Stadtbezirksratssitzungen handele es sich um einen temporär begrenzten Standort.
Protokollnotiz:
Nach genauer Prüfung der Rechtslage im Rahmen der weiteren Vorbereitung des Standortkonzepts ist der Standort Flachsrottenweg gemäß § 246 Abs. 9 BauGB i. V. m. § 246 Abs. 17 BauGB zu beurteilen (BauGB-Novelle aus November 2015). Gemäß dieser Rechtsnorm sind Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB für die Unterbringung von Flüchtlingen dann unbefristet zulässig, wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit nach § 30 Abs. 1 oder § 34 BauGB zu beurteilenden Flächen stehen. Bis zum 31. Dezember 2019 darf von den Vorschriften Gebrauch gemacht werden. Die Geltungsdauer der Genehmigung ist dagegen nicht Gegenstand einer Befristung.
Beschluss:
„Der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Ölper und Hondelage wird gemäß den vorliegenden Plänen zugestimmt. Die Kosten für die Errichtung von zwei Wohnkuben an zwei Standorten werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 24.02.2016 auf insgesamt 5.981.100 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement festgestellt."
Anlagen zur Vorlage
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