Rat und Stadtbezirksräte
07.04.2016 - 4.2 Jahresbericht 2015 des Jobcenters Braunschweig
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Datum:
- Do., 07.04.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gwiasda weist auf die guten Ergebnisse des Jobcenters Braunschweig im Jahr 2015 hin, die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften konnten um 30 % gesenkt werden, dies entspricht einer Anzahl von Personen 5.000 Personen.
Ratsherr Rosenbaum verweist auf Fragestellungen, die er im Vorfeld der Sitzung Frau Dr. Hanke und dem Jobcenter übersandt habe. Die Beantwortung erfolgt durch Herrn Gwiasda wie folgt:
1.In welcher Form wird im Jobcenter Braunschweig der Betrag für die Wohnungserstausstattung ausgezahlt: in Form von Bargeld, Überweisung oder Gutschein?
Die Auszahlung erfolge in der Regel durch Gutscheine. Eine Verfügung der Stadt Braunschweig regele ein einheitliches Verfahren von SGB II - und SGB XII – Leistungsempfänger.
2.Handelt es sich um eine jeweilige Einzelfallentscheidung, in welcher Form die Wohnungserstausstattung ausgezahlt wird – d.h. kann es von Kunde zu Kunde unterschiedlich gehandhabt werden oder gilt die Regelung grundsätzlich für das gesamte Braunschweiger Jobcenter?
3.Gibt es Pauschalbeträge für die Wohnungserstausstattung, und wenn ja, in welcher Höhe?
Die Wohnungserstausstattung werde im Rahmen einer Einzelfallentscheidung auf der Grundlage von Pauschalen getroffen und in Form von Gutscheinen geleistet.
4.Wie viele Anträge auf Weiterbildung bzw. Umschulung wurden seit 2013 gestellt, wie viele davon abgelehnt?
Die Antragszahlen seien dem Jobcenter nicht bekannt. Für die Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2015 wurden 1.802 Bildungsgutscheine ausgegeben, von denen 1.472 eingelöst wurden.
5.Wie viele Kunden wurden seit 2013 zum psychologischen Service geschickt?
Im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2015 wurden 1.012 Kunden zum psychologischen Service geschickt.
6.Wie viele Ablehnungen von Weiterbildungsmaßnahmen wurden mit der Begründung, die auf einer psychologischen Bewertung beruht, getroffen?
Zahlen hierüber liegen nicht vor. Es ist von einem Anteil von unter 5% auszugehen.
Ratsherr Sommerfeld fragt, ob die eingesparten Kosten der Unterkunft für Maßnahmen zur
dezentralen Unterbringung oder zum Probewohnen genutzt werden können.
Herr Klockgether erläutert das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts. Frau Dr. Hanke
ergänzt, dass die grundsätzliche Möglichkeit bestünde, sofern ein entsprechender politischer
Auftrag hierzu erteilt würde.
Herr Velten weist darauf hin, dass aus dem Fonds für Kinderarmut immer noch Hilfen
geleistet würden, die eigentlich durch das Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt seien.
Frau Dr. Hanke hält eine Änderung der bisherigen Regelungen insbesondere im Bezug auf
das Mittagessen in Schulen für notwendig. Bis zu den Sommerferien soll hierzu eine Lösungs-
möglichkeit gefunden werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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324,1 kB
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