Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.05.2016 - 6 133. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heinri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Protokollnotiz: Die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 werden zusammengefasst beraten.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert die Vorlagen. In der Vorlage zum Bebauungsplan werde nur der Gewerbeanteil dargestellt, die Planung zur Wohnbebauung und Nahversorgung werde schnellstmöglich in einem gesonderten Bebauungsplanverfahren erfolgen. Stadtbaurat Leuer verdeutlicht, dass bei der Verkehrsuntersuchung beide Gebiete berücksichtigt würden.

 

Stadtbaurat Leuer informiert, dass in einigen Punkten zum städtebaulichen Vertrag noch eine Abstimmung mit dem Investor erfolge.

 

Herr Michael von der WVI GmbH stellt die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung anhand einer Beamerpräsentation vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf Frage von Ratsherrn Dr. Büchs informiert Herrn Michael, dass Linksabbieger von der Autobahn A 39 kommend über eine Lichtsignalanlage auf die Rautheimer Straße geführt werden sollen. Damit solle der bisherige Rückstau vermieden werden.

 

Auf Frage von Ratsherrn Schicke-Uffmann verdeutlicht Herr Michael die mögliche Anbindung des Eisenbahnausbesserungswerkes an die Rautheimer Straße.

 

Ratsherr Dr. Plinke erklärt, dass die Planung für den Radverkehr, der vom Gewerbegebiet links auf die Rautheimer Straße einbiege, überarbeitet werden müsse.

 

Stadtbaurat Leuer konkretisiert die Aussage zu Nr. 13 der Vorlage zum städtebaulichen Vertrag. Abweichend von der Darstellung in der Vorlage erfolge kein beidseitiger Ausbau des Geh- und Radweges auf der Rautheimer Straße. Die Westseite des Geh- und Radweges bleibe unverändert. Darüber hinaus werde die Rautheimer Straße nur in dem für den

Knotenausbau erforderlichen Umfang umgebaut.

 

Ratsherr Schicke-Uffmann fragt, wie die geplante Stadtbahn im Westen des Gebiets

wesentlichen Einfluss vor allem im Osten des Gewerbegebietes GE 1 haben könne.

 

Herr Warnecke erläutert, dass der östlich angrenzende Bereich des Gewerbegebietes GE 1 gemeint sei. Die Korrektur werde noch für die Beteiligung der Öffentlichkeit in die Planunterlagen eingearbeitet. Herr Warnecke beantwortet weitere Fragen von Ratsherrn Schicke-Uffmann.

 

Auf Frage von Bürgermitglied Räder verdeutlicht Frau Costabel, dass die Dachbegrünung nur zu einem geringen Anteil in die Berechnung der Ausgleichs- und Ersatzflächen eingehe.

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Beschluss:

 

Dem Entwurf der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Der Entwurf ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9dagegen: 0Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise