Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.05.2016 - 4 133. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heinri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Streich, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz stellt das Projekt vor und beantwortet Fragen direkt.

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Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)

Dem Entwurf der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes „Heinrich-der-Löwe-Kaserne", sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Der Entwurf ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

Beschlusszuständigkeit

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Auslegung von Bauleitplänen um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 10 dafür   0 dagegen   0 Enthaltungen

Es liegen keine Wortbeiträge vor.

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise