Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.05.2016 - 9.1 Übergangsregelung im Rahmen der Neufassung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Flake erläutert das Zustandekommen der Vorschläge zur Gestaltung einer Übergangsregelung. Der Änderungsantrag 16-02259 stellt den Konsens mit dem Workshop dar.

 

Herr Flake teilt mit, dass das Modell des Workshops weniger bürokratisch ausgerichtet sei und den betroffenen Eltern mehr Zeit zur Umstellung auf die neue Entgeltsituation einräume.

 

Frau Ohnesorge stellt fest, dass beide Vorschläge keine großen Abweichungen voneinander aufweisen, sich lediglich in der zeitlichen Abfolge unterscheiden. Sie empfindet den Verwaltungsvorschlag als konsequent.

 

Herr Täubert teilt mit, dass die CDU-Ratsfraktion die Gebührenfreiheit aus verschiedenen Gründen beibehalten wollte.

 

Herr Flake betont, dass der Rat eine Grundsatzentscheidung getroffen habe, die nunmehr ausgefüllt werden müsse. Er empfand den Workshop am 14. April 2016 als sehr konstruktiv.

 

Frau Kusatz teilt für die Vertreter der freien Träger mit, dass eine Übergangsregelung Gerechtigkeit bringen solle. Sie werden dem Änderungsantrag zustimmen, da hinter dem Modell Workshop eine gewisse Fachlichkeit stehe.

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Für Kinder, die in Braunschweig wohnen und für die vor Vollendung des 3. Lebensjahres Entgelte nach

dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,

dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,

dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,

dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,

dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011 oder

dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011

gezahlt wurden, werden die Entgelte für den Besuch der Krippen- bzw. Kindergartenbetreuung in Einrichtungen oder die Inanspruchnahme der Kindertagespflege im Krippen- oder Kindergartenalter maximal für die Hälfte der Monate, für die Entgelte nach den o.g. Entgelttarifen gezahlt wurden, auf Null festgesetzt. Sofern sich bei der Ermittlung des Ermäßigungszeitraumes Nachkommastellen ergeben, wird der Ermäßigungszeitraum bei einem Betreuungszeitraum von weniger als 12 Monaten aufgerundet, bei einem höheren Betreuungszeitraum abgerundet.

Der durch die Übergangsregelung im Jahr 2016 geschätzte Fehlbedarf der Entgelte gegenüber dem Haushaltsplan 2016 in Höhe von 750.000 € wird mit den einkalkulierten Mehreinnahmen im Jahr 2017 verrechnet.

Darüber hinaus gehende Mehreinnahmen aus der neuen Entgeltregelung werden für Qualitätsverbesserung in der Kinderbetreuung eingesetzt. Die Höhe und die Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung werden dem Rat gesondert mitgeteilt und im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen.

 

 

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Der Änderungsantrag 16-02259 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: dafür: 10 dagegen: 4 Enthaltungen: 1

 

Erläuterungen und Hinweise