Rat und Stadtbezirksräte
13.06.2016 - 6 Sportentwicklungsplanung in Braunschweig - Mast...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Sportausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Mo., 13.06.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage, die einen Meilenstein der Braunschweiger Sportpolitik darstellt. Die Verwaltung stellt heraus, dass dieses Gemeinschaftsprojekt folgerichtig auch noch von dem Rat beschlossen wird, der seinerzeit die Mittel dafür bereitgestellt hat.
Im Anschluss findet eine breit gefächerte Aussprache über einzelne Punkte der Beschlussvorlage statt, in der sich die einzelnen Fraktionen bei der Verwaltung auch für die inhaltlich gelungene Zusammenstellung bedanken. Die Verwaltung erläutert, dass man sich streng an die Inhalte des sportpolitischen Workshops gehalten hat und erklärt, dass die Nummerierung keine Priorität darstellt.
Der Antrag der CDU-Fraktion findet bei den anderen Fraktionen keinen Anklang.
Beschluss:
1.Sportpolitischer Orientierungsrahmen
A.Die als Anlage beigefügte „Sportentwicklungsplanung in Braunschweig - Masterplan
Sport 2030" wird als zentrale Arbeitsgrundlage zustimmend zur Kenntnis genommen.
B.Die im Masterplan Sport 2030 definierten 12 Leitziele bilden den zukünftigen
konzeptionellen Orientierungs- und Entscheidungsrahmen für Rat und Verwaltung im kommunalen Handlungsfeld „Sport und Bewegung" und dienen als Richtschnur für das zukünftige Verwaltungshandeln.
C.Die unterhalb der Leitzielebene beschriebenen insgesamt 81 Empfehlungen und
Maßnahmen bei den Sport- und Bewegungsangeboten, auf der Organisationsebene sowie für Sport- und Bewegungsräume sollen vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in entsprechender Höhe durch den Rat seitens der Verwaltung, teilweise in Kooperation mit anderen Akteuren, sukzessive bis zum Jahr 2030 umgesetzt werden.
2.Zukünftiges Verfahren
A.Die Verwaltung berichtet ab Beschlussfassung über den Masterplan Sport 2030
turnusmäßig über den Stand der Umsetzung sowie über Fortschreibung und Aktualisierung der Leitziele sowie Empfehlungen und Maßnahmen. Zweimal pro Kommunalwahlperiode soll der Rat Gelegenheit erhalten, nach Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen über den Umsetzungsstand sowie gegebenenfalls erforderliche Änderungen und Ergänzungen zu beraten.
B.Für einen Zeitraum von jeweils etwa zweieinhalb Jahren erarbeitet die Verwaltung ein
Arbeitsprogramm auf der Ebene der Empfehlungen und Maßnahmen und legt dieses Programm dem Rat über die zuständigen Ausschüsse zur Beschlussfassung vor.
C.Die unter Beschlusspunkt 2. B dargestellten Fortschreibungen und Konkretisierungen
erfolgen auf Grundlage eines vorgeschalteten kooperativen Planungsprozesses unter Einbeziehung lokaler Expertinnen und Experten.
3.Arbeitsprogramm 2016 - 2018 auf der Ebene der Maßnahmen und Empfehlungen
A.Informationsangebote verbessern
a)Schaffung einer umfassenden Informationsplattform zum Thema Sport im
Internet einschließlich eines Sportstättenatlasses
b)Beschilderung und Kilometrierung von Rad-, Lauf- und Inlinestrecken
B.Angebote zur Bewegungsförderung ausbauen
a)Ausbau der Bewegungsförderung in den Schulen und Kindertages-
einrichtungen durch bauliche Maßnahmen insbesondere im Außenbereich und durch eine gezielte motopädagogische Schulung der Erzieherinnen und Erzieher
b)Initiierung von inklusiven Angeboten unter anderem für Menschen mit
Behinderung auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchung „Inklusion im und durch Sport" sowie in Kooperation mit „BINAS"
C.Sportförderung und Nutzung der Sportstätten optimieren
a)Überarbeitung und Neufassung der Sportförderrichtlinie, unter anderem mit
dem Ziel der Schaffung von leistungsfähigeren Vereinsstrukturen sowie der verbesserten Förderung des Leistungssports
b)Optimierte Auslastung der Belegung der städtischen Sportinfrastruktur,
insbesondere im Bereich Turn- und Sporthallen sowie sonstiger Sportfunktionsräume
c)Entwicklung von zukunftsfähigen Konzepten für Sportarten mit rückläufigen
Mitgliederzahlen (Schützenwesen und Tennis) sowie Erarbeitung eines Nachnutzungsprogramms für suboptimal genutzte Schießsportanlagen sowie brachliegende Tennisfelder
D.Sportinfrastruktur durch ausgewählte Projekte gezielt ausbauen
a)Sportliche Nutzbarkeit des Ringgleises durch bauliche Maßnahmen weiter
verbessern
b)Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes für eine beleuchtete Lauf-
bahn mit gelenkschonendem Rindenmulchbelag (Finnenbahn) im Prinz-Albrecht-Park
c)Entwicklung eines familienfreundlichen und generationenübergreifenden
Sportkomplexes/Sportzentrums
d)Planerische Entwicklung einer kostengünstigen „Kalthalle" für den
Fußballsport zur Entlastung der konventionellen Mehrfach-Sporthallen
e)Erstellung einer Machbarkeitsstudie „ Vierfach-Sporthalle", ggfs. mit
konkretem Umsetzungsvorschlag
E.Regelmäßige Unterrichtung der Fachausschüsse
Über den Bearbeitungsstand der einzelnen Projekte berichtet die Verwaltung den
zuständigen Ausschüssen jeweils im Abstand von 6 bis 9 Monaten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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413,6 kB
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