Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.06.2016 - 6 Befristung von überbezirklichen Dauernutzungen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)

 

Der in der Anlage beigefügten Miet- und Benutzungsordnung für den Rokokopavillon in Stöckheim wird in § 2, nach Satz zwei, der neue Satz drei dahingehend zugefügt, dass

überbezirkliche Dauernutzungen jeweils auf ein Jahr befristet werden.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden überbezirklichen

Dauernutzungsverhältnisse im Weg von Änderungskündigungen anzupassen. Die

bestehenden überbezirklichen Dauernutzungsverhältnisse sollen mit Ablauf des 30. April

2017 enden, sofern sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt vom Dauernutzungsberechtigten

gekündigt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 10 dafür   0 dagegen   0 Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise