Rat und Stadtbezirksräte
21.06.2016 - 14.2 Änderungsantrag zu 16-02100: Sportentwicklungsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion BIBS im Rat der Stadt Büchs, Wolfgang
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 21.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsvorsitzender Grziwa stellt fest, dass Einvernehmen besteht, die Punkte 14 und 15 gemeinsam zu beraten. Erster Stadtrat Geiger bringt die Vorlage 16-02100 ein und geht in seinen Ausführungen auf die Änderungsanträge zu der Vorlage ein. Ratsherr Sommerfeld bringt den Änderungsantrag 16-02518 und Ratsherr Dr. Dr. Büchs den Änderungsantrag 16-02534 ein. Beide Anträge werden begründet. Ratsherr Wendroth bringt den Antrag 16-02422 unter Punkt 15 der Tagesordnung ein und begründet diesen.
Nach der Aussprache stellt Ratsvorsitzender Grziwa zunächst den Änderungsantrag 16-02534 und anschließend die Vorlage 16-02100 unter Einbeziehung des Änderungsantrages 16-02518 zur Abstimmung. Danach lässt er über den Antrag 16-02422 abstimmen.
Beschluss:
„Überarbeitung und Neufassung der Sportförderrichtlinie, unter anderem mit den Zielen
I) Vereine / Sportgemeinschaften, die am Gemeinwohl orientierte Funktionen übernehmen (z. B. Zugangsmöglichkeit für alle sozialen Schichten) vorrangig zu fördern und strikte Anwendung des Subsidiaritätsprinzips* im Hinblick auf die Förderung aller Vereine / Sportgemeinschaften ohne diese Zielstellung.
II) Die Gerechtigkeitslücke zwischen den einzelnen Vereinen (Bezirkssportanlagen, zur Nutzung überlassene Anlagen im Erbbaurecht) zu schließen,
III) der Schaffung von leistungsfähigeren Vereinsstrukturen.“
*Subsidiaritätsprinzip: Förderleistungen können nur dann gewährt werden, wenn sie nicht aus anderen Quellen (ggf. auch über Kreditaufnahme) bestritten werden können.
