Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

31.08.2016 - 2.1 Erstellung eines kommunalen Handlungskonzeptes ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

 

Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu beschließen:

 

Auf Basis der im Bündnis für Wohnen entwickelten Handlungsempfehlungen und des im Zukunftsbild der Stadt Braunschweig benannten Maßnahmenkatalogs entwickelt die Verwaltung gemeinsam mit dem Bündnis für Wohnen ein „Handlungskonzept Wohnen für die Stadt Braunschweig". Unter Berücksichtigung des im Bündnis für Wohnen definierten Leitbildes zur Entwicklung des Wohnungsmarktes in Braunschweig beinhaltet das Konzept folgende Bausteine:

 

1.In der Stadt Braunschweig sind bis zum Jahr 2020 zusätzlich mindestens 1260 preiswerte Wohnungen in einem Bündel von Maßnahmen im Bestand und im Neubau verfügbar.

 

2.In der Stadt Braunschweig werden ausgewählte städtische Grundstücke bevorzugt an Investoren vergeben, die in ihrem Konzept preiswerten Wohnraum vorsehen.

 

3.In der Stadt Braunschweig werden bis zum Jahr 2020 verstärkt vor allem innerstädtische Grundstücke und Flächen im Sinne einer aktiven Bauvorratspolitik mobilisiert. Der Zeitrahmen ist bei Bedarf bis auf 2025 auszudehnen, sollte sich herausstellen, dass die Zielmarken (1260 WE) bis 2020 nicht erreicht werden können.

 

4.In der Stadt Braunschweig werden auf städtischen Flächen 20 % der Neubauwohnungen im Geschosswohnungsbau als sozialer Wohnungsbau errichtet. Auch auf privaten Flächen wird eine Zielmarke von 20 % angestrebt, die Quote darf allerdings den Mindestwert von 10 % nicht unterschreiten. Das Instrument der mittelbaren Belegung kann anteilig, bis maximal zur Hälfte, genutzt werden, um preiswerten Wohnraum zu schaffen.

 

5.In der Stadt Braunschweig werden die städtische Nibelungen-Wohnbau-GmbH und die genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften als Anbieter preiswerten Wohnraums gestärkt. Hierzu wird gemeinsam mit den Wohnungsbaugesellschaften eine „Koordinationsstelle sozialer Wohnraum" eingerichtet. Die genaue Ausgestaltung wird zwischen Verwaltung und Wohnungswirtschaft verhandelt.

 

6.Um die zuvor genannten Maßnahmen umsetzen zu können, entwickelt die Verwaltung auf Basis der vom Rat beschlossenen Rahmenbedingungen für die strategische Wohnstandortentwicklung (DS-Nr. 3385/14) ein kommunales Wohnbauförderprogramm, für dessen Umsetzung eine jährlich festzulegende Summe in den Haushalt der Stadt Braunschweig einzustellen ist. Förderprogramme von Bund und Land sind voll auszuschöpfen.

 

7.Die Verwaltung wird ferner beauftragt, ein städtisches Programm zum Ankauf auslaufender und Reaktivierung bestehender Mietpreis- und Belegungsrechte zu konzipieren und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Das soziale Gleichgewicht in den Stadtteilen ist zu gewährleisten. Hierbei ist die Definition für „soziale Durchmischung" aus dem Bündnis für Wohnen zugrunde zu legen.

Gez. Christoph Bratmann, Fraktionsvorsitzender

Gez. Holger Herlitschke, Fraktionsvorsitzender

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Der Ausschuss lässt den Antrag passieren.

Erläuterungen und Hinweise