Rat und Stadtbezirksräte
25.08.2016 - 4 Bebauungsplan "Stöckheim-Süd", ST 83; Stadtgebi...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Do., 25.08.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss: (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG)
„Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Stöckheim-Süd", ST 83, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."
Protokollnotiz:
Der Stadtbezirksrat fordert, Folgendes bei der weiteren Planung zu berücksichtigen:
In der Verlängerung des Alten Weges und der Leiferdestraße muss sichergestellt sein, dass die großen Landwirtschaftliche Fahrzeuge eine Durchfahrtbreite von mindestens 4,00 m haben. Es muss bei der Pflanzung von Bäumen darauf geachtet werden, dass diese Durchfahrtbreite eingehalten wird.
Für jede Wohnung soll ein Parkplatz/Einstellplatz berücksichtigt werden.
In den Tempo-30-Zonen sind "Schweller" aufzubringen, damit die Kraftfahrzeugfahrer die Geschwindigkeit einhalten, denn es sind lange Geraden im Baugebiet geplant.
Der mit dem Bezug des Baugebietes erforderliche Ausbau der Grundschule Stöckheim soll nicht mittels Containerlösung, sondern als ein fester Ausbau/Anbau erfolgen.
Auf den geplanten "grünen Spielflächen" sollen Sportgeräte aufgestellt werden, als Ersatz dafür, dass ein Jugendplatz nicht realisiert wird.
Das im nordöstlichen Bereich geplante mehrgeschossige Wohnhaus soll nach Norden hin (Leipziger Straße 244 und 246) keine Fenster haben.
Die Einfahrt in das Baugebiet durch Baufahrzeuge soll ausschließlich über den Kreisel Höhe Salzdahlumer Weg erfolgen, keinesfalls über Alter Weg und Leiferdestraße.
Mit dieser Protokollnotiz wird über die Vorlage abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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646 kB
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